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   BGBl. 1950 S. 733   

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BGBl. 1950 S. 733 (https://dejure.org/1950,590)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 47, ausgegeben am 17.11.1950, Seite 733
  • Bekanntmachung der Verordnungen zur Durchführung des Deutschen Beamtengesetzes und der Reichsdienststrafordnung in der Bundesfassung
  • vom 28.10.1950
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

    Daß diese politischen Pflichten, soweit sie - wie etwa in der Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamtengesetzes in der Fassung vom 28. Oktober 1950 (BGBl. I S. 733) "zu § 3" Nr. 1 oder jetzt § 53 BBG - die Beamten in der politischen Betätigung beschränken, nicht grundgesetzwidrig sind, insbesondere weder den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) verletzen, ist in den vorbezeichneten und in weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausgesprochen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 98.54 und BVerwG II C 109.54 - Beschluß vom 30. April 1957 - BVerwG VI B 79.56 -) und bedarf hier auch aus folgendem Grunde nicht der Erörterung.
  • BVerwG, 29.02.1968 - II C 105.64

    Anspruch auf Heimurlaub eines Beamten im Dienst des Auswärtigen Amtes - Ablauf

    Die Höchstdauer eines solchen Urlaubs betrage nach der noch geltenden Durchführungsverordnung zu § 17 des Deutschen Beamtengesetzes in der Bundesfassung (BGBl. 1950 S. 733) sechs Monate; mehr Heimaturlaub habe dem Kläger nicht zugestanden.
  • BVerwG, 27.11.1963 - VI C 125.61

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichts daß die Klägerin sich auf die Bundesfassung der DV Nr. 5 zu § 63 DBG (BGBl. 1950 S. 733 [740]) berufen könne, hält jedoch der rechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 284/53

    Witwengeld bei Aufhebung der neuen Ehe

    Entsprechendes gilt für die im Wortlaut unveränderte Durchführungsbestimmung Nr. 4 zu § 97 der Neufassung der DVO zum DBG vom 28. Oktober 1950 (BGBl. 1950, 733).
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