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   BGBl. 1950 S. 778   

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BGBl. 1950 S. 778 (https://dejure.org/1950,702)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 50, ausgegeben am 04.12.1950, Seite 778
  • Gesetz über die Anerkennung von Nottrauungen
  • vom 02.12.1950

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

    Der generellen Zwangssituation, die ganze Gruppen betroffen hat, hat der Gesetzgeber durch das Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch oder politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. I S. 226) und durch das Gesetz über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. Dezember 1950 (BGBl. I S. 778) Rechnung getragen.
  • BGH, 22.01.1965 - IV ZB 441/64

    Eheschließung griechischer Staatsangehöriger

    Welche Bedeutung dieser Eintragung beizumessen ist, ist auch aus den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. Dezember 1950 (BGBl I 778) zu ersehen, nach dessen § 1 Eheschließungen der dort erwähnten Art die Wirkungen einer ordnungsgemäßen Eheschließung erlangen, sofern sie in das Familienbuch des Hauptstandesamtes in Hamburg eingetragen sind.
  • BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75

    Vertriebener - Nichtdeutscher Ehegatte

    Dies ist geschehen bei rassisch Verfolgten (Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 [BGBl. I S. 226]; vgl. dazu BTDrucks. 11/2033), bei Verlobten von Gefallenen (Gesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung vom 29. März 1951 [BGBl. I S. 215]; Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG III C 21.74 - [Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 101]); bei Nottrauungen (Gesetz über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. Dezember 1950 [BGBl. I S. 778]).
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86

    Vertreibung - Aussiedlung - Deutsche Volkszugehörige - Eheschließung

    Dies zeigt das Gesetz über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. Dezember 1950 (BGBl. I S. 778), das sich mit in der Zeit vom 1. Januar 1945 bis zum 1. August 1948 geschlossenen Ehen befaßt, die ohne Rechtswirkung geblieben sind, weil die Eheschließung nicht vor einem Standesbeamten, sondern z.B. vor Lagerältesten, Pfarrern oder sonstigen unzuständigen Stellen erfolgt ist.
  • BGH, 24.10.1956 - IV ZR 75/56

    Freie Ehe rassisch Verfolgter

    Bei der nach dem Bundesgesetz über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. Dezember 1950 (BGBl. I, 778) durch nachträgliche Eintragung in das Familienbuch zustande gekommenen Ehe handelt es sich gleichfalls um eine wirkliche Ehe.
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