Gesetzgebung
   BGBl. II 1951 S. 177   

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BGBl. II 1951 S. 177 (https://dejure.org/1951,2053)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil II Nr. 14, ausgegeben am 06.11.1951, Seite 177
  • Gesetz über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Schlußprotokollen
  • vom 18.10.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72

    Ansprüche eines in den USA lebenden Ruhestandsbeamten mit US-Staatsangehörigkeit

    Der "Allgemeines Abkommen über die Soziale Sicherheit" genannte Vertrag mit Frankreich vom 10. Juli 1950 (abgedruckt zum Gesetz über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 18. Oktober 1951, [BGBl. II S. 177])bestimmt den Gegenstand des Abkommens in Art. 2 § 1 durch die Benennung der folgenden Gesetzgebungen in der Bundesrepublik Deutschland: "a) die Krankenversicherung (Versicherungen für den Fall der Krankheit, der Mutterschaft und des Todes - Sterbegeld -); b) die Unfallversicherung (Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten); c) die Rentenversicherung der Arbeiter, die Rentenversicherung der Angestellten und die knappschaftliche Rentenversicherung (Versicherungen für den Fall der Invalidität oder der Berufsunfähigkeit, des Alters und des Todes - Renten -)." Dieser Text ist gleichlautend mit Art. 1 Abs. 1 Buchst. a-c des "Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung" genannten Vertrages vom 14. August 1953 (abgedruckt zum Gesetz über das genannte Abkommen vom 21. August 1954 - BGBl. II S. 753 [754] -).
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Nr. 2413 des RVA (AN 1910, 549), in der die Dauer der Auslandsbeschäftigung von etwas mehr als sechs Monaten mehr beiläufig als zusätzliches Argument neben wichtigeren Gründen für die Ablehnung des Ausstrahlungsgedankens angeführt wurde, ist zwar auch in älteren und jüngeren Sozialversicherungsabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, beachtet worden (vgl. z.B. Art. 3 des Abkommens mit den Niederlanden über Unfallversicherung vom 27.8.1907 - RGBl 1907, 763 - oder aus jüngerer Zeit Art. 3 § 2 Buchst. a des deutschfranzösischen Abkommens vom 10.7.1950 BGBl II 1951, 177, Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 des Abkommens mit Österreich vom 21.4. 1951 - BGBl II 1952, 317 -).
  • BSG, 28.04.1989 - 4a RJ 43/87

    Kriegsgefangenschaft volksdeutscher Vertriebener

    Der 4. Senat hat in diesem Urteil die für das Recht der Kriegsopferversorgung (KOV) vertretene Auffassung, Kriegsgefangener könne nicht mehr gewesen sein, wer sich in einem - nach arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beurteilenden - Arbeitsverhältnis befunden und dem Schutz der Sozialversicherung unterstanden habe (vgl BSGE 3, 268), für die Auslegung des § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht generell, sondern nur für die Rechtssituation übernommen, die durch Art. 3 § 1 der 4. Zusatzvereinbarung zum Allgemeinen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (BGBl II 1951, 177, 195) geschaffen worden ist.
  • LSG Berlin, 10.12.2002 - L 16 RA 65/01

    Anspruch auf Gewährung von Halbwaisenrente aus der Rentenversicherung des

    Ungeachtet dessen, ob das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (BGBl. II 1951 S. 177) Regelungen über die Gewährung von Waisenrenten enthalten hatte, können die Klägerinnen etwaige Vergünstigungen aus diesem Abkommen aber schon deshalb nicht herleiten, weil die Versicherungszeiten, die die Grundlage für die Ansprüche der Klägerinnen darstellen, nicht zumindest teilweise zu einer Zeit zurückgelegt wurden, zu der nur das zweiseitige Abkommen anwendbar war.
  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 36/92

    Leistungen wegen Kindererziehung - Im Ausland geborenes Kind - Kindererziehung im

    Mit der vom Landessozialgericht (LSG) zugelassenen Revision rügt die Beklagte eine Verletzung des Art. 2 § 62 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) und des Art. 3 § 1 der 4. ZV (BGBl. II 1951, 177, 195).
  • BSG, 31.01.1963 - 9 RV 1150/58
    Gesetzgebung«deutlich werden (vgl. Bundestagsdrucksache Nr° 651, 1° Wahlperiode Anlage 1 S° 11 zu den 55 2 und 5)° Dieser Unterscheidung trug ferner das oben bereits erwähnte vor dem Inkrafttreten des BVG getroffene Abkommen in seiner Vierten Zusatzvereinbarung Rechnung, das am 10. Juli 1950 unterzeichnet wurde und durch Gesetz vom 18. Oktober 1951 (BGBl II 177, 195) die Zustimmung des Bundestags gefunden hat, Dieses Abkommen stellte "die in ein ziviles Arbeitsverhältnis in Frankreich überführten "ehemaligen" deutschen Kriegsgefangenen rückwirkend unter den Schutz derdeutschen Sozialversicherung.
  • BSG, 31.01.1967 - 2 RU 63/63

    Revisionszulassung - Nachträgliche Zulassung der Revision - Ergänzungsurteil des

    vom 1807001951 (BGBl II 177)-» Sie gewährte ihm durch Be« scheid August.
  • BSG, 17.12.1965 - 5 RKn 54/61

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Kriegsdienst im ersten Weltkrieg -

    wurde° Nach dem im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles geltenden Allgemeinen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10, Juli 1950 (Gesetz vom 18. Oktober 1951 - BGBl II 177 ff -) - Deutsch-Französisches Sozialversieherungsabkommen - \.
  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 205.57

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung wird auch nicht widerlegt durch einen Vergleich mit anderen Vorschriften; es kommen hier in Betracht § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes, über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (HkG) vom 19. Juni 1950 (BGBl. S 221) in der Fassung der Änderungsgesetze vom 30. Oktober 1951 (BGBl. I S. 875, 994) und vom 17. August 1953 (BGBl. I S. 931) auf der einen Seite sowie Art. 3 Abs. 1 der Vierten Zusatzvereinbarung zum Allgemeinen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (BGBl. 1951 II S. 177, S. 195) auf der anderen Seite.
  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 378.57

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung wird auch nicht widerlegt durch einen Vergleich mit anderen Vorschriften; es kommen hier in Betracht § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (HkG) vom 19. Juni 1950 (BGBl. S. 221) in der Fassung der Änderungsgesetze vom 30. Oktober 1951 (BGBl. I S. 875, 994) und vom 17. August 1953 (BGBl. I. S. 931) auf der einen Seite sowie Art. 3 Abs. 1 der Vierten Zusatzvereinbarung zum Allgemeinen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (BGBl. 1951 II S. 177, S. 195) auf der anderen Seite.
  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 390.57

    Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung für die Zeit der Gefangenschaft -

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