Gesetzgebung
BGBl. I 1951 S. 1005 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 29.12.1951, Seite 1005
- Gesetz gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen
- vom 27.12.1951
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
Einfuhrgenehmigung
§ 1 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 des Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom 27. Dezember 1951 (BGBl. I S. 1005) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.Das daraufhin erlassene, sogenannte Reugeldgesetz (BGBl. I 1951 S. 1005) hat folgenden Wortlaut:.
ob § 1 Abs. i und § 4 Abs. 2 des Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom 27. Dezember 1951 (BGBl. I S. 1005) - sog. Reugeldgesetz - mit Art. 20 Abs. 2 und 3 GG vereinbar sind.
- BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55
Rechtsmittel
Aus dem Gesetz gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom 27. Dezember 1951 (BGBl. I S. 1005) sind Bedenken gegen die von der Beklagten angewandte Art und Weise der Gebührenberechnung nicht zu erheben. - BVerwG, 27.06.1957 - I A 13.55
Rechtsmittel
Auch kann in diesem Zusammenhang auf das Gesetz gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom 27. Dezember 1951 (BGBl. I S. 1005) verwiesen werden, in welchem der Gesetzgeber in geeigneter Weise den Belangen der Devisenwirtschaft Rechnung getragen hat.