Gesetzgebung
   BGBl. I 1951 S. 1005   

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BGBl. I 1951 S. 1005 (https://dejure.org/1951,2023)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 29.12.1951, Seite 1005
  • Gesetz gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen
  • vom 27.12.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    § 1 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 des Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom 27. Dezember 1951 (BGBl. I S. 1005) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Das daraufhin erlassene, sogenannte Reugeldgesetz (BGBl. I 1951 S. 1005) hat folgenden Wortlaut:.

    ob § 1 Abs. i und § 4 Abs. 2 des Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom 27. Dezember 1951 (BGBl. I S. 1005) - sog. Reugeldgesetz - mit Art. 20 Abs. 2 und 3 GG vereinbar sind.

  • BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55

    Rechtsmittel

    Aus dem Gesetz gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom 27. Dezember 1951 (BGBl. I S. 1005) sind Bedenken gegen die von der Beklagten angewandte Art und Weise der Gebührenberechnung nicht zu erheben.
  • BVerwG, 27.06.1957 - I A 13.55

    Rechtsmittel

    Auch kann in diesem Zusammenhang auf das Gesetz gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom 27. Dezember 1951 (BGBl. I S. 1005) verwiesen werden, in welchem der Gesetzgeber in geeigneter Weise den Belangen der Devisenwirtschaft Rechnung getragen hat.
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