Gesetzgebung
BGBl. I 1951 S. 142 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 02.03.1951, Seite 142
- Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute
- vom 15.12.1950
Verordnungstext
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 28.93
Währungsrecht - Umfang der Mindestreservepflicht, Kurzfristige …
Gleichzeitig waren nämlich, wie die Beklagte dargelegt hat, für andere Kreditinstitute Bilanzformblätter vorgeschrieben, in denen eine derartige Aufteilung fehlte, in denen also durch Inhaberschuldverschreibungen verbriefte Verbindlichkeiten - je nach Laufzeit - als "aufgenommene Gelder (Nostroverpflichtungen)" oder als "aufgenommene langfristige Darlehen" zu verbuchen waren (Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute vom 15. Dezember 1950 - BGBl 1951 I S. 142 ).