Gesetzgebung
   BGBl. I 1951 S. 142   

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BGBl. I 1951 S. 142 (https://dejure.org/1950,560)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 02.03.1951, Seite 142
  • Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute
  • vom 15.12.1950

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 28.93

    Währungsrecht - Umfang der Mindestreservepflicht, Kurzfristige

    Gleichzeitig waren nämlich, wie die Beklagte dargelegt hat, für andere Kreditinstitute Bilanzformblätter vorgeschrieben, in denen eine derartige Aufteilung fehlte, in denen also durch Inhaberschuldverschreibungen verbriefte Verbindlichkeiten - je nach Laufzeit - als "aufgenommene Gelder (Nostroverpflichtungen)" oder als "aufgenommene langfristige Darlehen" zu verbuchen waren (Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute vom 15. Dezember 1950 - BGBl 1951 I S. 142 ).
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