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   BGBl. I 1951 S. 159   

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BGBl. I 1951 S. 159 (https://dejure.org/1951,2505)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 06.03.1951, Seite 159
  • Gesetz zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen
  • vom 02.03.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    a) Die Beförderungsteuer, die nach dem Beförderungsteuergesetz vom 29. Juni 1926 (RGBl. I S. 357) - BefStG - den Kraftfahrzeugverkehr zunächst überhaupt nicht erfaßt hatte, war durch das Gesetz zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes vom 2. Juli 1936 (RGBl. I S. 531) auf den Güterfernverkehr und den Werkfernverkehr erstreckt worden; nach einer zeitweisen Befreiung führte das Gesetz vom 2. März 1951 (BGBl. I S. 159) die Beförderungsteuer für den Werkfernverkehr wieder ein.
  • BFH, 19.07.1961 - II 202/57 U

    Vorliegen eines Beförderungsvertrags bei Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs mit

    Überlegungen über den Einfluß der verkehrsrechtlichen Auffassung auf die steuerliche Betrachtung könnten überhaupt erst in Betracht kommen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen vom 2. März 1951 (BGBl 1951 I S. 159), in dessen § 2 angeordnet werde, daß sich die Begriffe Möbelfernverkehr und Werkfernverkehr für die Beförderungsteuer nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften bestimmten und das gleiche für die Begriffe des sonstigen Verkehrs und der Verkehrsmittel gelte.
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