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   BGBl. I 1951 S. 190   

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https://dejure.org/1951,1546
BGBl. I 1951 S. 190 (https://dejure.org/1951,1546)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 19.03.1951, Seite 190
  • Verordnung zur Überführung der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung in der britischen Zone
  • vom 14.03.1951

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 27.04.1972 - 2 RU 104/71

    Unfallversicherungsschutz - Arbeiten in Frontnähe - Notdienstverhältnis -

    war die Reichsausführungsbehörde für Unfallversioherung für die im Notdienstverhältnis zu dchanzarbeiten und ähnlichen Aufgaben Herangezogenen der zuständige Versicherungsträger° Die "nach bisherigen Vorschriften" bereits vbegründete "Zuständigkeit eines anderen Versicherungsträgers", die nach den Bestimmungen des Erlasses bestehen bleiben sollte, kommt im vorliegenden Fall, wie den bin- dcnden tatsächlichen Feststellungen des LSG zu entnehmen ist" für die Heranziehung zu den - nicht nur "kurzfristigen" % Notdienstleistungen ohne Fort2uhlung des Entgelts aus dem faktisch beendeten Arbeitsverhältnis mit der Deutschen Werft AG nicht in Betracht; mit Recht hat das LSG nicht die Beklagte als leistungspflichtig erachtet° Die Abwicklung der Aufgaben der RAfU obliegt nach 3 2 Abs° 2 Nr° 2 der Verordnung zur Überführung der Ausfühé rungsbehörde für Unfallversicherung in der britischen Zone von 14g3"1951 (BGBl I 190) der BAfU" Diese Vorschrift "%.
  • BSG, 26.05.1966 - 2 RU 222/61

    Nichtberücksichtigung der Beamtenernennung - Folgen der Nichtberücksichtigung -

    Die BAfU hat ausgeführt, nach der Verordnung über die Errichtung der BAfU (vom 14.3. 1951, BGBl I S. 190) sei sie nur für die Abwicklung der Aufgaben der in der Verordnung bezeichneten Ausführungsbehörden zuständig, nicht aber für Versicherte, die früher bei kommunalen Versicherungsträgern oder gewerblichen Berufsgenossenschaften in Bundesgebiet versichert gewesen seien.
  • BSG, 31.01.1969 - 2 RU 13/65

    Bereitschaftsdienst des DRK - Arbeitsunfall - Berufskrankheit -

    Die bei der Errichtung der BAfU vorausgesetzten Aufgaben des Bundes als UV-Träger hätten sich bei Erlaß der Verordnung vom 14" März 1951 (BGBl I 190) nur aus 5 624 EVO aF ergeben können° Zwar - wie die Beklagte.
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