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   BGBl. I 1951 S. 191   

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BGBl. I 1951 S. 191 (https://dejure.org/1951,2072)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 21.03.1951, Seite 191
  • Heimarbeitsgesetz
  • vom 14.03.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69

    Verfassungsmäßigkeit der durch Heimarbeiterausschüsse Entgeltsfestsetzungen

    Dem Schutze der in Heimarbeit Beschäftigten dient das Heimarbeitsgesetz - HAG - vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191).
  • BFH, 31.10.1974 - IV R 98/71

    Handelsvertreter auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn nur geringes

    betrachtete Berufsgruppen (vgl. z. B. die Hausgewerbetreibenden; § 2 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951, BGBl I 1951, 191) als Gewerbetreibende angesehen werden und deshalb der Gewerbesteuer unterliegen.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/77
    ' Nach 5 168 Abs. 4 AFG in der bis zum 50. Juni 1977 geltenden Fassung bestand Beitragspflicht zur BA in der hier streitigen Zeit für HA iS des 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über Heimarbeit -Heimarbeitsgesetz- (HAG) vom 14. März 1951 (BGBl I 191).
  • BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62

    Antrag beim Arbeitsamt auf Zustimmung zur Veröffentlichung von Stellenangeboten

    "Arbeitsvermittlung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, arbeitsuchende Arbeitnehmer mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen oder mit Auftraggebern oder Zwischenmeistern zur Begründung von Heimarbeitsverhältnissen im Sinne des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl I 191) zusammenzuführen.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 3 C 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen die nach § 2 Abs. 2 GHBG zu

    Der vom Gesetzgeber im Gesamthafenbetriebsgesetz geregelte Bereich der unständigen Hafenarbeiter, für die stetige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden sollen, ist vom Inhalt und der Interessenlage mit dem Regelungskomplex des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl I S. 191 - HAG -) vergleichbar, auf das das Berufungsgericht zu Recht hingewiesen hat.
  • BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 8/72

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Verfahren, in denen Nachzahlungsansprüche gemäß § 25 des Heimarbeitsgesetzes - HAG - vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) geltend gemacht werden, am 10. März 1972 folgende Entscheidung verkündet:.
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei Kündigung eines Heimarbeiters - Keine

    Erstmals in der Fassung des Gesetzes vom 14. März 1951 (BGBl I. 191) wurde ein Abschnitt über die Kündigung des Heimarbeitsverhältnisses eingeführt.
  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98

    Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien

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  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 60/82

    Heimarbeit - Entgeltanspruch - Zahlungsklage - Auskunftsklage - Berufung

    Demgemäß heißt es in der Amtlichen Begründung zum Entwurf eines Heimarbeitsgesetzes vom 15. September 1951 (BT-Drucks. 1/1357 S. 29, 30), die mit der Entgeltfestsetzung und Entgeltprüfung beauftragten Stellen könnten ihre Tätigkeit nur dann wirksam durchführen, wenn sie sich jederzeit bei den Beteiligten, Auftraggebern, Zwischenmeistern, Beschäftigten und fremden Hilfskräften über alle Fragen, die mit den Entgelten Zusammenhängen, unterrichten könnten.
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81

    Heimarbeit - Entgeltschutz - Mindestkündigungsfrist - Arbeitsmengenzusage -

    § 29 HAG in der Fassung des Gesetzes vom 14. März 1951 (BGBl I S.191) führte erstmals einen Abschnitt über die Kündigung des Heimarbeitsverhältnisses ein, erfaßte aber nur diejenigen Heimarbeiter, die mindestens ein Jahr ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber oder Zwischenmeister tätig waren und hieraus überwiegend ihren Lebensunterhalt bezogen.
  • BFH, 08.03.1984 - I R 67/80

    Kein Verlust der Eigenschaft als Hausgewerbetreibender, wenn gelegentlich mehr

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66

    Erstattung eines Verdienstausfalls - Verdienstausfall auf Grund einer Musterung -

  • BFH, 19.11.1970 - IV 150/65

    Abgrenzung von Heimarbeitern und Außenarbeitern nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

  • BVerwG, 28.02.1958 - VII A 32.57
  • BFH, 10.12.1974 - VIII R 11/69

    Arbeitszeit - Hausgewerbetreibende Beschäftigte - Absatzmarkt - Unmittelbare

  • BSG, 28.08.1968 - 2 RU 22/66

    Schneidermeister - Unfallversicherung - Beitragszahlungspflicht

  • BSG, 13.05.1966 - 4 RJ 607/62
  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 62/58

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen der Krankenversicherung und

  • FG Baden-Württemberg, 26.07.1995 - 5 K 365/93
  • BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 437/58

    Hausgewerbetreibender - Zwischenmeister - Erstattungsanspruch - Zahlung eines

  • BGH, 28.06.1961 - IV ZR 16/61

    Rechtsmittel

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