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   BGBl. I 1951 S. 207   

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BGBl. I 1951 S. 207 (https://dejure.org/1951,2208)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 21.03.1951, Seite 207
  • Zweite Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz: Bestimmungen über Verwendung und Vermahlung von Brotgetreide sowie Erweiterung der Anbietungspflicht, Meldepflicht
  • vom 07.03.1951

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 15.12.1964 - II CB 143.62

    Revisionsrechtliche Unüberprüfbarkeit des Bescheids des Regierungspräsidenten

    Das Berufungsgericht hat die Revision mit Recht nicht gemäß § 127 des Beamrenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 661) - BRRG - zugelassen, soweit sich die Klage gegen die Versagung eines Unterhaltsbeitrages gemäß § 72 Abs. 12 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 207) in der Fassung vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 129) - G 131 - richtet.
  • BSG, 28.01.1960 - 3 RK 24/56
    210 Dezember 1953 zur Rückzahlung der von ihr für die Zeit vom 1° Oktober 1951 bis 51° Dezember 1952 geleisteten Renten- und Arbeitelosenversicherungsbeiträge zu verurteilen° Die Klägerin ist der Auffassung, die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art° 151 des Grundgesetzes fallenden Personen von 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 207) - G 151 - über die Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an Beamte z.Wv. müßten auf 3.
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