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   BGBl. I 1951 S. 225   

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BGBl. I 1951 S. 225 (https://dejure.org/1951,2513)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 31.03.1951, Seite 225
  • Allgemeines Eisenbahngesetz
  • vom 29.03.1951

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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    - Zu den "Anlagen" im Sinne des § 36 Abs. 1 BBahnG gehören auch die Grundflächen, die zur Abwicklung des der Aufgabenstellung einer öffentlichen Eisenbahn (vgl. § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - AEG - vom 29. März 1951, BGBl. I S. 225) entsprechenden Bahnbetriebes benötigt werden, so etwa die dem Güterumschlag und Ladeverkehr dienenden Flächen von Bahnhöfen (vgl. auch § 4 Abs. 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung - EBO - vom 8. Mai 1967, BGBl. II S. 1563).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Der von der Beigeladenen geplante und zur Genehmigung gestellte Ausbau des Hafens K. ist einer Zulassung im Wege der Planfeststellung nicht zugänglich, da eine auf diese Maßnahme bezogene Zulassungsentscheidung durch einen Planfeststellungsbeschluss weder von § 31 Abs. 2 Satz 1 WHG - Wasserhaushaltsgesetz vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 110) in der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses geltenden Fassung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3245 - WHG a.F.) noch von § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) in der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses geltenden Fassung vom 27. Juli 2001 - AEG a.F.) oder einer anderen Norm ermöglicht wird.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 10.12

    Planfeststellung für Hafen Köln-Godorf aufgehoben

    Der von der Beigeladenen geplante und zur Genehmigung gestellte Ausbau des Hafens K. ist einer Zulassung im Wege der Planfeststellung nicht zugänglich, da eine auf diese Maßnahme bezogene Zulassungsentscheidung durch einen Planfeststellungsbeschluss weder von § 31 Abs. 2 Satz 1 WHG - Wasserhaushaltsgesetz vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 110) in der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses geltenden Fassung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3245 - WHG a.F.) noch von § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) in der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses geltenden Fassung vom 27. Juli 2001 - AEG a.F.) oder einer anderen Norm ermöglicht wird.
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Dem steht nicht entgegen, daß die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts auf ihrem Grundstück weitgehend Maßnahmen vornimmt bzw. ermöglicht, die der Erfüllung der ihr nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) obliegenden öffentlichen Aufgaben dienen, d.h. der Gewährleistung eines bedarfsgerechten Personen- und Güterverkehrs im allgemeinen Interesse (vgl. zu dieser Aufgabe Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 66.78 - BVerwGE 64, 202 [BVerwG 06.11.1981 - 4 C 66/78]).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Das gilt auch für die Deutsche Bundesbahn, die gemäß § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951, BGBl. I S. 225 (AEG) das öffentliche Verkehrsbedürfnis in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Wohl zu befriedigen hat.
  • BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14

    Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche;

    Mit der - durch § 13 AEG in der heutigen Fassung fortgeschriebenen - Bestimmung des § 7 Abs. 1 AEG in der Fassung vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225 - AEG 1951) ist der Gesetzgeber jedoch von dem bis dahin gesetzlich vorgegebenen Grundsatz der Kostenlast der anschließenden Eisenbahn abgerückt.
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99

    Kreuzungsrechtsverhältnis; Baulastregelung; Sicherheit und Abwicklung des

    Eine brauchbare Orientierungshilfe liefert indes die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung - EBO - vom 8. Mai 1967 (BGBl II S. 1563), die aufgrund der in § 3 Abs. 1 Buchst. a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl I S. 225) enthaltenen Ermächtigung, die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betriebsweise der Eisenbahnen u.a. nach den Erfordernissen der Sicherheit und nach den neuesten Erkenntnissen der Technik zu regeln, erlassen worden ist und weiterhin Geltung beansprucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 2.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 19).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

    Sie beantragten, die Genehmigung aufzuheben, weil diese ihr Recht auf Verhinderung unbilligen Wettbewerbs durch den Bundesminister für Verkehr nach § 8 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 1. August 1961 (BGBl. I S. 1161) - im folgenden: AEG - verletze.
  • BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78

    Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche

    Nach § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) in der Fassung des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2441) - AEG - gehört es zu den Aufgaben der öffentlichen Eisenbahn, unter Wahrung wirtschaftlicher Grundsätze und in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Wohl und dem öffentlichen Verkehrsbedürfnis ihren Reise- und Güterverkehr zu bedienen und auszugestalten, ihr Netz auszubauen und der Entwicklung anzupassen.
  • VG Koblenz, 28.02.2005 - 8 K 3787/03

    Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Schieneninfrastruktur

    So sah § 4 Abs. 1 AEG vom 29. März 1951 (BGBl I S. 225) noch Folgendes vor:.
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 32.68

    Rechtsmittel

  • VG Aachen, 23.04.2002 - 2 K 1262/01
  • VG Saarlouis, 29.10.2018 - 3 K 2072/15

    Zur Anschlussmöglichkeit eines "freigestellten" Bahnbetriebsgeländes im

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