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   BGBl. I 1951 S. 284   

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BGBl. I 1951 S. 284 (https://dejure.org/1951,2580)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 05.05.1951, Seite 284
  • Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
  • vom 04.05.1951

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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Das Zweite Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl I S 284ff) ist gültig mit Ausnahme der in Ziffer 2 genannten Bestimmungen.

    des Ersten Gesetzes zur Durchführung der Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg- Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 283); 2. des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden,Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284 ff.).

    wolle das Bundesverfassungsgericht den Vollzug des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284) vorläufig aussetzen, bis das Bundesverfassungsgericht über den Antrag der Badischen Landesregierung auf Feststellung der Nichtigkeit dieses Gesetzes entschieden habe.

    Die Ausführung des § 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284) und der Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 29. Mai 1951 (BAnz. 1951 Nr. 102) wird bis zur Entscheidung der Hauptsache ausgesetzt.

  • BVerfG, 09.09.1951 - 2 BvQ 1/51

    Länderneugliederung durch einstweilige Anordnung ausgesetzt

    In dem Verfassungsrechtsstreit betreffend das Zweite Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg -Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284) - Antragsteller:.

    Einstweilige Anordnung: 1. Die Ausführung des § 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284) und der Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 29. Mai 1951 (BAnz. 1951 Nr. 102) wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt.

  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Nach § 14 Abs. 3 des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284) konnte die Verfassunggebende Landesversammlung u. a. Gesetze beschließen, die im Interesse der Bildung des neuen Bundeslandes schon vor Inkrafttreten der Verfassung erforderlich waren.

    Aus den gleichen Erwägungen kann die Rüge, Art. 29 GAK verstoße gegen § 14 Abs. 3 des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284) nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Überprüfung in diesem Verfahren sein.

  • BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51

    Finanzausgleichsgesetz

    Die Antragsbefugnis der Landesregierung von Württemberg-Baden wird auch durch das Ergebnis der Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951 nicht berührt; denn nach dem Zweiten Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284) sind diese Länder erst dann zu einem neuen Bundesland vereinigt, wenn der frühestens am 25. März und spätestens am 25. April 1952 von der verfassunggebenden Versammlung zu wählende Ministerpräsident den Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung festgestellt hat; bis zu diesem Zeitpunkt besteht das Land Württemberg-Baden fort.
  • VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95

    Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu

    Der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegende Sachverhalt war dadurch gekennzeichnet, daß - entsprechend Art. 118 Satz 2 GG durch Bundesgesetz (Zweites Neugliederungsgesetz vom 4. Mai 1951, BGBl. I S. 284) - das Tätigwerden des pouvoir constituant durch eine verfassungsgebende Landesversammlung vorgezeichnet war (§§ 13, 14 des Zweiten Neugliederungsgesetzes).
  • BVerfG, 29.11.1951 - 1 BvR 257/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BVerfG

    Der Beschwerdeführer wendet sich gegen § 10 des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284) oder gegen das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951 ( 2 BvG 1/51), insoweit dieses den § 10 des Zweiten Neugliederungsgesetzes für gültig erklärt.
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