Gesetzgebung
   BGBl. I 1951 S. 38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1950,583
BGBl. I 1951 S. 38 (https://dejure.org/1950,583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1950,583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 08.01.1951, Seite 38
  • Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes
  • vom 28.12.1950

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.03.1959 - V ZR 187/57

    Rechtsmittel

    Da die Beklagte als gemeinnützig anerkanntes und damit unter § 9 der Verordnung zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 28. Dezember 1950 (BGBl 1951 I 38) fallendes Wohnungsunternehmen nach § 161 Abs. 2 Nr. 3 LAG nicht der Kreditgewinnabgabe unterliegt, findet auf sie die Sondervorschrift des § 92 Abs. 1 LAG Anwendung, nach welcher der Hypothekengewinnabgabe auch Schuldnergewinne aus Verbindlichkeiten unterliegen, die nicht durch Grundpfandrechte gesichert waren, sofern es sich um Dauerschulden im Sinne des Gewerbesteuerrechts handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht