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   BGBl. I 1951 S. 402   

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BGBl. I 1951 S. 402 (https://dejure.org/1951,1538)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 29.06.1951, Seite 402
  • Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes
  • vom 28.06.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungssteuergesetzes vom 28. Juni 1951 (BGBl. I S 402) änderte den bisherigen Wortlaut des §, 8 UStG nicht.

    Der Bundesfinanzhof meint weiter, § 54 Abs. 1 UStDB 1938 sei -- obwohl er den Steuersatz nicht nenne -- sachlich dadurch geändert worden, daß das Gesetz vom 28. Juni 1951 (BGBl. I S. 402) den Steuersatz für die durch diese Vorschrift als steuerbar erklärten Vorgänge auf 4 v.H. erhöht habe.

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    a) Bis zum Erlaß des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes vom 28. Juni 1951 (BGBl. I S. 402) - im folgenden Änderungsgesetz genannt -blieben diese Vorschriften unverändert.
  • BFH, 04.06.1970 - V R 92/66

    Verweisung einer Rechtssache - Gericht des ersten Rechtszugs - Gerichtsbarkeit -

    Ohne Bedeutung für die Entscheidung des Rechtsstreits ist, ob § 1 Nr. 1 UStG als Bundesrecht fortgeltendes Reichsrecht ist (UStG vom 16. Oktober 1934, RGBl I 1934, 942) oder durch das Änderungsgesetz vom 28. Juni 1951 (BGBl I 1951, 402) als Bundesrecht neugeschaffen wurde.
  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als

    Der Bundesgesetzgeber hat § 18 UStG durch § 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes vom 28. Juni 1951 (BGBl. I S. 402) neu formuliert.

    Als Prüfungsmaßstab für die vom Bundesgesetzgeber durch § 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 28. Juni 1951 (BGBl. I S. 402) neu gefaßte Ermächtigung kommt nur Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht.

  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 bei

    Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde die Ermächtigungsnorm in § 18 UStG 1934 durch § 1 Ziff. 10 des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes vom 28. Juni 1951 (BGBl. I S. 402) neugefaßt.

    Das für die weiteren Beschwerden zuständige Oberlandesgericht Stuttgart beschloß am 22. Mai 1967, das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 28 Abs. 1 Ziff. 1 UStG in der Fassung des Gesetzes vom 19. März 1964 (BGBl. I S. 147) - (zuvor § 18 Abs. 1 Ziff. 1 UStG in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1951, BGBl. I S. 402) - mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar sei, soweit diese Norm den Verordnunggeber ermächtige, den Begriff der Ausübung der öffentlichen Gewalt im Sinne von § 2 Abs. 3 UStG 1934 näher zu bestimmen und soweit hiervon Notare als Urkundspersonen betroffen seien.

  • BFH, 15.01.1969 - VII R 13/67

    Nichtigkeit der nationalen Vorschrift über den Ausgleichsteuersatz bei deren

    Erstmals mit der Einführung der erhöhten Ausgleichsteuersätze von 6 v. H. durch das UStÄndG vom 28. Juni 1951 (BGBl I 1951, 402) wurde bei bestimmten Waren auch die Umsatzsteuer-Vorbelastung der entsprechenden dem Einfuhrvorgang vorangehenden Lieferungen ganz oder teilweise ausgeglichen.
  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
    Erst mit dem UStÄndG vom 28. Juni 1951 ( BGBl 1951 I S. 402) hat der Gesetzgeber diese Gestaltung der Ausgleichsteuer für bestimmte Warengruppen verlassen.
  • BFH, 21.10.1976 - V R 23/72

    Ausländischer Unternehmer - Errichtung einer Anlage - Inland - Herstellung im

    Im vorliegenden Fall hat das FG zwar - im Gegensatz zum Urteilsfall V R 67/71 - festgestellt, welcher Zolltarifstelle die eingeführten Montageteile der Kälteanlagen zuzuordnen sind (im wesentlichen der Zolltarifst. 84.15 B) und welchem Ausgleichsteuersatz sie damit unterlagen (Steuersatz 6 v. H.; eingeführt durch das UStÄndG vom 28. Juni 1951 - BGBl I 1951, 402 - sowie durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Ausgleichsteuerordnung vom 29. Juni 1951 - BGBl I 1951, 435 -, Anl. 3 zur Ausgleichsteuerordnung).
  • BFH, 22.10.1959 - V 226/57 S
    Die UStDB vom 23. Dezember 1938 (RGBl I S. 1935; UStDB 1938) enthielten die entsprechenden Vorschriften in den §§ 54 bis 58. Bis zum Erlaß des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Änderungsgesetz) vom 28. Juni 1951 ( BGBl 1951 I S. 402) blieben diese Vorschriften über die textile Zusatzsteuer unverändert.
  • BFH, 23.01.1969 - V 87/65

    Vereinbarkeit der Befreiungsvorschrift des § 48 der

    Die Verordnung bezeichnet als Ermächtigungsgrundlage § 18 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes vom 28. Juni 1951 (BGBl I 1951, 402).
  • BFH, 22.11.1951 - IV D 1/51

    Besteuerung von Gewinnen aus Liebhabereibetrieben - Begriffs des wirtschaftlichen

  • BFH, 15.10.1959 - VII 108/58 U

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) -

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