Gesetzgebung
BGBl. I 1951 S. 476 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 31.07.1951, Seite 476
- Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung
- vom 30.07.1951
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 280/62 Einen Hinweis gibt insoweit auch die Ausgestaltung des gesetzlichen Pfandrechte des Lieferanten von Düngemitteln oder Saatgut nach § 1 des - weiterhin in Kraft gebliebenen (Gesetz vom 30. Juni 1951 - BGBl. I 476) - Gesetzes zur Sicherung, der Düngemittel- und Saatgutversorgung vom 19. Januar 1949 (WiGBl 8); es besteht nach § 1 Abs. 1 Satz 2 lediglich an den Verkaufsfrüchten als Ernteüberschuß und erlischt nach § 4 grundsätzlich mit dem 1. April des auf die Ernte folgenden Jahres.
- BGH, 24.01.1973 - IV ZR 140/71
Anforderungen an die Wirksamkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek - …
Davon geht ersichtlich auch das Gesetz zur Düngemittel- und Saatgutversorgung vom 19. Januar 1949 (WiGBl S. 8, verlängert durch das Gesetz vom 30. Juli 1951, BGBl I 476) aus, das dem Verkäufer in solchen Fällen ein gesetzliches Pfandrecht gewährt.