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   BGBl. I 1951 S. 774   

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BGBl. I 1951 S. 774 (https://dejure.org/1951,2500)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 04.09.1951, Seite 774
  • Zweites Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz)
  • vom 21.08.1951

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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    "ob § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 6. Dezember 1951 <BGBl. I S. 939> insoweit verfassungswidrig ist, als er durch die Verweisung auf § 9 des Zweiten Überleitungsgesetzes vom 21. August 1951 <BGBl. I S. 774> die vertriebenen Ruhestandsbeamten von der im Gesetz vom 6. Dezember 1951 gewährten zwanzigprozentigen Gehaltszulage ausgeschlossen hat".
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 157/60

    Funktionsnachfolge bei Haftentschädigungen nach Wiederaufnahme

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  • BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52

    Rechtsweg für Beamtenansprüche

    Sie vertritt die Meinung, § 6 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 6. Dezember 1951 finde auf den Kläger keine Anwendung, da seine Versorgung nicht auf einem Bundesbeamtenverhältnis beruhe und auch nicht durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I, 774) vom Bund übernommen sei; der Kläger gehöre vielmehr zu den Ruhestandsbeamten des Personenkreises des Gesetzes zu Art. 131 GrundG vom 11. Mai 1951 (BGBl. I, 307); denen die erhöhten Versorgungsbezüge des Besoldungsänderungsgesetzes vom 6. Dezember 1951 für die in Rede stehende Zeit noch nicht zugebilligt sei.

    Der Klageanspruch ist nach § 6 des Besoldungsänderungsgesetzes vom 6. Dezember 1951 begründet, wenn die Versorgung des Klägers auf einem Bundesbeamtenverhältnis beruht oder für sie die Versorgungsausgaben durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I, 774) vom Bund übernommen worden sind.

  • BVerwG, 13.03.1962 - II C 155.59

    Rechtsmittel

    Der Kläger unterfalle nicht dem in den Verwaltungsvorschriften - VV - Nr. 1 Abs. 2 zu § 180 BBG umschriebenen Personenkreis; insbesondere gehöre er auch nicht zu den Personen, für die der Bund die Versorgungsausgaben durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) voll übernommen hat.

    Zweifel an der Ansicht, daß der Personenkreis, zu dem der Kläger gehört, in die Regelung des § 180 BBG einbezogen werden sollte, ergeben sich auch nicht etwa aus dem Umstand, daß die Bundesanstalt in die durch das Zweite Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) - Zweites Überleitungsgesetz - getroffene Neuregelung der Versorgungslasten nicht einbezogen war.

  • BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58

    Möglichkeit der Berufung eines Zollinspektors und Beamten auf Lebenszeit auf

    der Kläger der Vorschrift des § 62 G 131, nicht der des § 63 G 131. Dem stehe nicht entgegen, daß die Versorgung der ehemaligen Angehörigen der Reichszollverwaltung erst auf Grund des Zweiten Überleitungsgesetzes vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774), und zwar rückwirkend vom 1. April 1950, von der Bundesrepublik übernommen worden sei.
  • BVerwG, 24.04.1961 - VI C 180.58

    Rechtsmittel

    Da der Kläger als früherer Postbeamter auf Grund des Art. 11 § 3 des Zweiten Überleitungsgesetzes vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) Versorgungsberechtigter des Bundes geworden ist und sein Versorgungsfall erst nach dem 1. Juli 1937, aber vor Inkrafttreten des Bundesbeamtengesetzes (1. September 1953) eingetreten ist, gehört er zum Kreis der in § 180 Abs. 2 BBG bezeichneten Personen (sogenannte Altpensionäre).
  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 279/53

    Rechtsmittel

    Die Anwendung des 2. Überleitungsgesetzes vom 21. August 1951 (BGBl. I, 774) komme für den Kläger nicht in Betracht.
  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 48.63

    Rechtsmittel

    Dies folgt aus § 3 des Zweiten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Überführung der Verwaltungen des Post- und Fernmeldewesens vom 31. März 1950 (BGBl. S. 94).
  • BVerwG, 13.06.1962 - VI C 4.60

    Rechtsmittel

    Die Auffassung der Revision, das Zweite Überleitungsgesetz, vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) gebe dem Kläger für den Fall, daß er deutscher Staatsangehöriger geblieben sei, beamtenrechtliche Versorgungsansprüche gegen den Bund oder das Land Bayern, ist rechtsirrig.
  • BVerwG, 06.12.1961 - VI C 3.60

    Rechtsmittel

    Damit steht in Einklang, daß nach einem Bericht der Oberfinanzdirektion an den Beklagten vom 3. Juni 1952 (Bl. 335 der im Berufungsurteil angezogenen Personalakten) der Bund die Zahlung des Wartegeldes auf Grund des Zweiten Überleitungsgesetzes vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) übernommen hatte.
  • BVerwG, 17.08.1960 - VI C 125.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.06.1958 - III ZR 24/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1955 - III ZR 187/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.04.1955 - III ZR 190/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.04.1955 - V ZR 154/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1952 - III ZR 229/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1957 - III ZR 19/56

    Rechtsmittel

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