Gesetzgebung
   BGBl. I 1951 S. 864   

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BGBl. I 1951 S. 864 (https://dejure.org/1951,2501)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 24.10.1951, Seite 864
  • Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951
  • vom 23.10.1951

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 22.11.1951 - PBvV 1/51

    Steuerverwaltung

    Der Bund hat auf Grund des Art. 106 Abs. 3 GG durch das Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 vom 23. Oktober 1951 (BGBl. I S. 864) einen Anteil von 27 v. H. für sich in Anspruch genommen.
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