Gesetzgebung
BGBl. I 1951 S. 865 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 24.10.1951, Seite 865
- Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
- vom 23.10.1951
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
Zivilgerichtliche Auslegung bezüglich Verpflichtung des Bauherrn zur Veräußerung …
Abgabeschuldner waren die Kohlenbergbauunternehmen (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe vom 30. Oktober 1951, BGBl I S. 879), die die Schuld jedoch als Zuschlag auf den preisrechtlich zugelassenen Kohlenpreis auf die Endverbraucher abwälzen konnten (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951, BGBl I S. 865; Pergande, Bergarbeiterwohnungsbaugesetz 1952, § 1 Erl. 1.). - BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/98
Verfassungsmäßigkeit des § 2 BergArbWoBauG
Abgabeschuldner waren die Kohlenbergbauunternehmen (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe vom 30. Oktober 1951, BGBl I S. 879), die die Schuld jedoch als Zuschlag auf den preisrechtlich zugelassenen Kohlenpreis auf die Endverbraucher abwälzen konnten (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951, BGBl I S. 865; Pergande, Bergarbeiterwohnungsbaugesetz 1952, § 1 Erl. 1.). - BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87 Abgabeschuldner waren die Kohlenbergbauunternehmen (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe vom 30. Oktober 1951, BGBl I S. 879), die die Schuld jedoch als Zuschlag auf den preisrechtlich zugelassenen Kohlenpreis auf die Endverbraucher abwälzen konnten (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951, BGBl I S. 865; Pergande, Bergarbeiterwohnungsbaugesetz 1952, § 1 Erl. 1.).
- BFH, 03.06.1966 - III 294/63 Die freifinanzierten Wohnungen sind nach § 23 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 (I. WoBauG) - BGBl S. 83 - in der Fassung von § 23 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 ( BGBl 1951 I S. 865) und von § 368 LAG von der Erfassung der Zuteilung durch die Wohnungsbehörden freigestellt.