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   BGBl. I 1951 S. 865   

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BGBl. I 1951 S. 865 (https://dejure.org/1951,2586)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 24.10.1951, Seite 865
  • Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
  • vom 23.10.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87

    Zivilgerichtliche Auslegung bezüglich Verpflichtung des Bauherrn zur Veräußerung

    Abgabeschuldner waren die Kohlenbergbauunternehmen (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe vom 30. Oktober 1951, BGBl I S. 879), die die Schuld jedoch als Zuschlag auf den preisrechtlich zugelassenen Kohlenpreis auf die Endverbraucher abwälzen konnten (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951, BGBl I S. 865; Pergande, Bergarbeiterwohnungsbaugesetz 1952, § 1 Erl. 1.).
  • BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 BergArbWoBauG

    Abgabeschuldner waren die Kohlenbergbauunternehmen (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe vom 30. Oktober 1951, BGBl I S. 879), die die Schuld jedoch als Zuschlag auf den preisrechtlich zugelassenen Kohlenpreis auf die Endverbraucher abwälzen konnten (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951, BGBl I S. 865; Pergande, Bergarbeiterwohnungsbaugesetz 1952, § 1 Erl. 1.).
  • BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Abgabeschuldner waren die Kohlenbergbauunternehmen (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe vom 30. Oktober 1951, BGBl I S. 879), die die Schuld jedoch als Zuschlag auf den preisrechtlich zugelassenen Kohlenpreis auf die Endverbraucher abwälzen konnten (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951, BGBl I S. 865; Pergande, Bergarbeiterwohnungsbaugesetz 1952, § 1 Erl. 1.).
  • BFH, 03.06.1966 - III 294/63
    Die freifinanzierten Wohnungen sind nach § 23 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 (I. WoBauG) - BGBl S. 83 - in der Fassung von § 23 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 ( BGBl 1951 I S. 865) und von § 368 LAG von der Erfassung der Zuteilung durch die Wohnungsbehörden freigestellt.
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