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   BGBl. I 1951 S. 872   

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BGBl. I 1951 S. 872 (https://dejure.org/1951,2190)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 24.10.1951, Seite 872
  • Zweite Verordnung zur Durchführung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes
  • vom 05.10.1951

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

    In der zweiten Verordnung zur Durchführung des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes vom 5. Oktober 1951 (BGBl. I S. 872) schrieb der Bundesminister für Arbeit mit Zustimmung des Bundesrats vor, daß freiwillige Beiträge für Zeiten vor dem 1. Juni 1949 nur mehr nach den Beitragssätzen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes entrichtet werden dürften, es aber dabei bewende, soweit bisher anders verfahren worden sei.

    Der Beschwerdeführer beantragt, den Beschluß des Oberversicherungsamts Schleswig vom 18. Dezember 1951 aufzuheben, die Zweite Verordnung zur Durchführung des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes vom 5. Oktober 1951 (BGBl. I S. 872) für nichtig zu erklären und festzustellen, daß die Verordnung über die Errichtung von Ausschüssen und Kammern für Angestelltenversichung vom 21. Dezember 1922 in der Fassung der Verordnung vom 28. März 1924 - RGBl. 1922 I S. 963; 1924 I S. 410 - als nunmehriges Bundesrecht weiterhin in Schleswig-Holstein in Kraft sei.

    1.) Die zweite Verordnung des Bundesministers für Arbeit zur Durchführung des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes vom 5. Oktober 1951 (BGBl. I S. 872) beruht auf der Ermächtigung des § 20 SVAG.

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