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   BGBl. I 1951 S. 886   

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BGBl. I 1951 S. 886 (https://dejure.org/1951,1708)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 15.11.1951, Seite 886
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
  • vom 12.11.1951

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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58

    Rechtsmittel

    Nach § 3 Abs. 3 der 1. DVO G 131 in der ursprünglichen Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO G 131 (u.F.) - habe als zu berücksichtigende Aufstiegsbeförderung im Rahmen der regelmäßigen Dienstlaufbahn bei Berufsunteroffizieren die Übernahme in die Offizierslaufbahn, bei Arbeitsdienstführern die Übernahme in die "Laufbahn des mittleren und höheren Dienstes" gegolten.
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60
    Für die vorhergehende Zeit vom 1. April 1951 bis zum 31. August 1953 beruhte der Beförderungsschnitt auf einer anderen Rechtsgrundlage als auf § 110 BBG in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung 1955 zum Gesetz zu Artikel 131 GG, nämlich auf § 31 G 131 (ursprüngliche Fassung) in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Artikel 131 GG in der Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO 1951 -.
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Für die Rechtslage in der Zeit vom 1. April 1951 bis zum 31. August 1953 sei von § 31 G 131 (F. 1951) und der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) auszugehen.
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 110.64

    Berechnungen des Besoldungsdienstalters für einen im Krieg verwundeten Soldaten -

    Nach § 2 Abs. 2 der 1. DVO/G 131 (F. 1955) sei eine Beförderung im Sinne der Vorschriften über den Beförderungsschnitt nur die Ernennung zu einem Dienstgrad mit höherem Endgrundgehalt und nicht mehr, wie nach § 1 Abs. 1 dieser Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO/G 131 (F. 1951) -, der Übertritt in eine Besoldungsgruppe mit höherem Endgrundgehalt und damit auch nicht mehr die Beleihung mit einer Kompanieführerstelle.
  • BVerwG, 15.01.1959 - II C 224.57

    Rechtsmittel

    Das ergebe sich aus § 4 Abs. 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Artikel 131 GG vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - Erste DVO -, der die entsprechende Anwendung des Abs. 1 ebenda auf Berufssoldaten anordne, und zwar selbst dann, wenn die frühere Dienststellung nicht im berufsmäßigen Wehrdienst erlangt war.
  • BVerwG, 28.03.1957 - VI B 23.56

    Rechtsmittel

    Eine Beförderung im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 G 131 a.F. bzw. § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 G 131 n.F. in Verbindung mit § 110 Abs. 1 BBG ist nach § 1 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO-G 131 - bzw. § 110 Abs. 2 BBG u.a. eine Anstellung in einem Amt mit höherem Endgrundgehalt als dem der Eingangsbesoldungsgruppe der Laufbahn.
  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 105.59

    Rechtsmittel

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 110 Abs. 5 BBG, sondern auch aus einem Vergleich des § 110 Abs. 5 und 6 BBG mit §§ 4, 5 der 1. DVO G 131 in der ursprünglichen Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886).
  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 16.59

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung wird noch dadurch unterstützt, daß die den Beförderungsschnitt behandelnde 1. DVO in der Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) die Fälle der reaktivierten Offiziere in den §§ 4 und 5 im einzelnen regelt - diese Regelung ist zum Teil in § 110 BBG übergegangen - und auch, soweit danach noch erforderlich, in der Neufassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) an verschiedenen Stellen anspricht, z.B. in § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, daß aber die 6. DVO diesen Fragenkreis in keiner Weise erwähnt oder erfaßt, also offenbar nicht geregelt hat.
  • BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57

    Rechtsmittel

    Da die Beilegung des Charakters eines Majors mangels Übertritts in eine Besoldungsgruppe mit höherem Endgrundgehalt (§ 1 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG in der Fassung vom 12. November 1951 [BGBl. I S. 886]) keine Beförderung gewesen sei, komme es darauf an, ob die Beförderung zum Hauptmann als die letzte vor dem Jahre 1933 liegende Beförderung mit Wirkung vom 18. August 1915 oder vom 13. Dezember 1920 rechne; je nachdem sei die Beförderung zum Oberstleutnant oder nur die zum Major zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59

    Rechtsmittel

    An die Stelle der gemäß § 31 Abs. 2 G 131 (ursprüngliche Fassung) erlassenen Ersten Durchführungsverordnung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO 1951 - sei mit Wirkung vom 1. September 1953 die auf Grund des § 53 Abs. 7 G 131 erlassene Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Artikel 131 GG in der Fassung der Änderungs- und Ergänzungsverordnung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) - 1. DVO 1955 - getreten, sie regele die Anwendung des Beförderungschnitts auf die Berufssoldaten der früheren Wehrmacht.
  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 372.56

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Berufsoffiziers der früheren

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