Weitere Veröffentlichung unten: 13.03.1951

Gesetzgebung
   BGBl. I 1951 S. 170   

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BGBl. I 1951 S. 170 (https://dejure.org/1951,2590)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 14.03.1951, Seite 170
  • Verordnung über die vorläufige Neufestsetzung des Pauschbetrages zur Deckung der Ausgaben der Rentnerkrankenversicherung
  • vom 08.02.1951

Verordnungstext

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Gesetzgebung
   BGBl. I 1951 S. 170   

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https://dejure.org/1951,2507
BGBl. I 1951 S. 170 (https://dejure.org/1951,2507)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 14.03.1951, Seite 170
  • Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes
  • vom 13.03.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 340/55

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 8, 66 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51] [II. Zivilsenat]; NJW 1955, 1755 [I. Zivilsenat]) geht das angefochtene Urteil zutreffend davon aus, daß die im RKT enthaltenen Tarifsätze, die nach § 14 des Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (GPG) vom 26. Juni 1935 (RGBl 1, 788), letzteres in der Fassung des GFG-Änderungsgesetzes (GFÄG) vom 2. September 1949 (GVBl VerWiGeb 306, mit Verlängerungsgesetzen vom 8. Juli 1950 [BGBl. I, 273] und 13. März 1951 [BGBl. I, 170]) Gegenstand des Beförderungsvertrages werden, nicht unterboten werden durften und daß im Falle der Unterbietung der Nachzahlungsanspruch dem Unternehmer zusteht.
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 319/55

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 8, 66 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51] [II. Zivilsenat]; NJW 1955, 1755 [I. Zivilsenat]) geht das angefochtene Urteil zutrefend davon aus, daß die RKT enthaltenen Tarifsätze, die nach § 14 des Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen - GFG - vom 26. Juni 1935 (RGBl. I, 788), letzteres in der Fassung des GF - Änderungsgesetzes - GFÄG - vom 2. September 1949 (GVBl. VerWiGeb 306, mit Verlängerungsgesetzen vom 8. Juli 1950 [BGBl. I, 273] und 13. März 1951 [BGBl. I, 170]), Gegenstand des Beförderungsvertrages werden, nicht unterboten wenden durften und daß im Falle der Unterbietung der Nachzahlungsanspruch dem Unternehmer zusteht.
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