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   BGBl. I 1951 S. 269   

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BGBl. I 1951 S. 269 (https://dejure.org/1951,2014)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 27.04.1951, Seite 269
  • Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
  • vom 25.04.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (78)

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Formal enthält die Vorschrift zunächst (nur) eine Einschränkung der allgemeinen Ausweisungsvorschrift des § 10 AuslG bei Anwendung auf Asylberechtigte und heimatlose Ausländer (im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951, BGBl. I S. 269).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

    Nach § 1 Abs. 2 AsylVfG gilt das Asylverfahrensgesetz lediglich nicht für heimatlose Ausländer (im Sinne des Gesetzes vom 25. April 1951, BGBl I S. 269) und für sog. Kontingentflüchtlinge (im Sinne des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980, BGBl I S. 1057).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Auch dies stützt hier die Annahme des Landgerichts, dass der Erblasser bei seiner Eheschließung staatenlos gewesen war (vgl. § 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951, BGBl. I S. 269).
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