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   BGBl. I 1951 S. 779   

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BGBl. I 1951 S. 779 (https://dejure.org/1951,2585)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 04.09.1951, Seite 779
  • Bekanntmachung der Neufassung des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz)
  • vom 21.08.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Aufwendungen für Besatzungskosten in Berlin gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) in Verbindung mit Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 779).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auch das erste Überleitungsgesetz in der Fassung vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 779) bürdet in § 1 Abs. 1 Ziff. 7 die finanziellen Aufwendungen für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes als Kriegsfolgelasten im Sinne des Art. 120 GG dem Bunde auf.
  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 100.64

    Rechtsmittel

    Der Anspruch des Klägers auf die Kriegsfolgenhilfe ergebe sich aus den Haushaltsgesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Bestimmungen des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund vom 28. November 1950 in der Fassung vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 779).

    Der Kläger kann auch nicht aus den Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) vom 28. November 1950, in der Fassung vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 779) vom 28. April 1955 (BGBl. I S. 193) und vom 21. Februar 1964 (BGBl. I. S. 85), einen Anspruch gegen den Beklagten herleiten.

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