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Gesetzgebung
   BGBl. I 1951 S. 879   

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BGBl. I 1951 S. 879 (https://dejure.org/1951,2435)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 30.10.1951, Seite 879
  • Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe
  • vom 30.10.1951

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87

    Zivilgerichtliche Auslegung bezüglich Verpflichtung des Bauherrn zur Veräußerung

    Abgabeschuldner waren die Kohlenbergbauunternehmen (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe vom 30. Oktober 1951, BGBl I S. 879), die die Schuld jedoch als Zuschlag auf den preisrechtlich zugelassenen Kohlenpreis auf die Endverbraucher abwälzen konnten (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951, BGBl I S. 865; Pergande, Bergarbeiterwohnungsbaugesetz 1952, § 1 Erl. 1.).
  • BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 BergArbWoBauG

    Abgabeschuldner waren die Kohlenbergbauunternehmen (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe vom 30. Oktober 1951, BGBl I S. 879), die die Schuld jedoch als Zuschlag auf den preisrechtlich zugelassenen Kohlenpreis auf die Endverbraucher abwälzen konnten (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951, BGBl I S. 865; Pergande, Bergarbeiterwohnungsbaugesetz 1952, § 1 Erl. 1.).
  • BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Abgabeschuldner waren die Kohlenbergbauunternehmen (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus dieser Abgabe vom 30. Oktober 1951, BGBl I S. 879), die die Schuld jedoch als Zuschlag auf den preisrechtlich zugelassenen Kohlenpreis auf die Endverbraucher abwälzen konnten (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951, BGBl I S. 865; Pergande, Bergarbeiterwohnungsbaugesetz 1952, § 1 Erl. 1.).
  • BFH, 16.03.1953 - V z 122/52 U

    Abgabe auf Steinkohle und Pechkohle zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im

    Bei der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (Rb.) war daher zu prüfen, ob der Aufbereitungsabfall nach dem Gesetz vom 23. Oktober 1951 und nach der Verordnung dazu vom 30. Oktober 1951 (BGBl. I S. 879 = Bl. S. 538) steuerbar ist.
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BGBl. I 1951 S. 879 (https://dejure.org/1951,2351)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 30.10.1951, Seite 879
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  • vom 30.10.1951
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