Gesetzgebung
BGBl. II 1952 S. 1 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil II Nr. 1, ausgegeben am 18.01.1952, Seite 1
- Gesetz über internationale Vereinbarungen auf dem Gebiete des Zollwesens
- vom 17.12.1951
Gesetzestext
Wird zitiert von ...
- BFH, 30.01.1964 - VII 75/60 U
Zugrundelegung von Zonenpreisen als Rechnungspreise bei der Bemessung des Zolles
Bestärkt wird der Senat in dieser seiner Auffassung einmal durch die erläuternde Anm. 5 zu Art. 1 Abs. 2 a der Brüsseler Begriffsbestimmung, die als Anlage zum Brüsseler Abkommen über den Zollwert der Waren durch Ratifizierung (siehe Gesetz über internationale Vereinbarungen auf dem Gebiete des Zollwesens vom 17. Dezember 1951, BGBl 1952 II S. 1) hinsichtlich der Anwendung der Zollwertnorm für die Bundesrepublik verbindlich ist, ferner durch das Avis XXVII des Brüsseler Zollwertausschusses (…abgedruckt bei Zepf, Wertverzollung, 2. Aufl., Bd. 2 Teil IV S. 28/29), das zwar die Gerichte nicht bindet, für die Auslegung des Zollwertbegriffs aber herangezogen werden kann, und das ganz im Sinne des § 3 WertZO 1957 den endgültigen Bestimmungsort der Ware als ein der Begriffsbestimmung (des Zollwerts) fremdes Kriterium bezeichnet, und nicht zuletzt auch dadurch, daß die für den Streitfall noch in der WertZO 1957, also in einer Durchführungsbestimmung stehende, das Normalpreiselement Ort ansprechende Erläuterung, nunmehr im ZG 1961 (§ 32) in die gesetzliche Erläuterung der Zollwertnorm übernommen worden ist.