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   BGBl. I 1952 S. 19   

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BGBl. I 1952 S. 19 (https://dejure.org/1952,2946)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 17.01.1952, Seite 19
  • Gesetz zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes
  • vom 11.01.1952

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Mit diesem durch Gesetz vom 11. Januar 1952 (BGBl. I S 19) eingefügten Tatbestand hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, daß gerade in Wirtschaftszweigen und Wirtschaftsgebieten mit schwach ausgeprägter Organisierung der Arbeitgeber -- wie etwa im Bereich der Landwirtschaft -- unangemessene Arbeitsbedingungen besonders häufig vorkommen können.
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Soweit der Senat in dem letztgenannten Urteil offengelassen hat, ob es immerhin "besonders gelagerte Sachverhalte" geben könne, in denen bei bebauten Grundstücken über die vorhandene Bebauung hinaus eine Anspruchsposition (im Sinne der "Baulandqualität") fortbestehe und die Genehmigung weiterer Baulichkeiten gebiete, gibt jedenfalls der vorliegende Fall keinen Anlaß zu weiterer Klärung; denn hier ist nichts ersichtlich, was über Gesichtspunkte des Bestandsschutzes hinaus zu einer Genehmigung des Fallhammers wegen einer "eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition" führen könnte: Unabhängig davon, ob je Fallhämmer auf diesem Grundstück materiell legal waren (mögen sie auch, wie die Klägerin behauptet, formell durch eine Genehmigung legalisiert gewesen sein, eine Genehmigung freilich, die zumindest am 15. Februar 1954 erloschen wäre [§ 49 Abs. 3 GewO, § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 9. Februar 1952, BGBl. I S. 19]), ist jedenfalls nicht nach der Verkehrsauffassung die "Verfestigung" einer derartigen "Fallhammerqualität" des Grundstücks eingetreten, nachdem seit Jahrzehnten Fallhämmer auf dem Grundstück nicht mehr vorhanden sind (vgl. dazu auch Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 75.71 -).
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60

    Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden

    Bei dieser Prüfung ist zunächst zu untersuchen, ob diese Bestimmungen gegen § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes vom 9. April 1949 in der Fassung vom 11. Januar 1952 (BGBl. I S. 19) - TVG - verstoßen.
  • BVerwG, 18.07.1957 - VI B 111.56

    Rechtsmittel

    Eine grundsätzliche klärungsbedürftige Rechtsfrage läge nur dann vor, wenn es zweifelhaft wäre, ob die von dem Berufungsgericht angewandten landesrechtlichen Vorschriften gegen Vorschriften des Bundesrechts, nämlich gegen § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes vom 9. April 1949 (Wirtschaftsgesetzblatt S. 55) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. Januar 1952 (BGBl. I S. 19) - TVG -, gegen Art. 28 Abs. 2 GG oder Art. 75 Nr. 1 GG verstoßen.
  • BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56

    Rechtsmittel

    Eine klärungsbedürftige grundsätzliche Rechtsfrage läge allerdings dann vor, wenn zweifelhaft wäre, ob die vom Berufungsgericht angewandten landesrechtlichen Vorschriften gegen Vorschriften des Bundesrechts, nämlich gegen Art. 28 Abs. 2 GG, evtl. gegen Art. 75 Nr. 1 GG und § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes vom 9. April 1949 (Wirtschaftsgesetzblatt S. 55) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. Januar 1952 (BGBl. I S. 19) - TVG -, verstoßen.
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