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   BGBl. I 1952 S. 379   

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BGBl. I 1952 S. 379 (https://dejure.org/1952,2699)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 10.07.1952, Seite 379
  • Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
  • vom 03.07.1952

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Wird zitiert von ... (99)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Indessen bestehen gegen die vom Verwaltungsgericht - stillschweigend - angenommene Rechtzeitigkeit des Widerspruchs keine Bedenken der am 6. Februar 1969 als eingeschriebener Brief aufgegebene Einberufungsbescheid gilt nach § 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 3. Juli 1952 (BGBl. I S. 379) mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt.
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 4.80

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Diese ist mit der Zustellung des Entlassungsbescheides vom 18. Juli 1972 durch Niederlegung beim zuständigen Postamt am 20. Juli 1972 in Lauf gesetzt worden (vgl. §§ 184, 44 des Hessischen Beamtengesetzes - HBG - in der Fassung vom 16. Februar 1970 [GVBl. I S. 110] in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 14. Februar 1957 [GVBl. S. 9]; § 1 Abs. 2 und 3, § 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 3. Juli 1952 [BGBl. I S. 379] in Verbindung mit § 182 ZPO).
  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft -

    Die öffentliche Zustellung des Bescheides vom 20. März 1974 war unwirksam, weil der Aufenthaltsort des Klägers, der sich schon ab 20. November 1973 in Haft befand, nicht im Sinne des § 15 Abs. 1 Buchst. a des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 3. Juli 1952 (BGBl. I S. 379) - VwZG - unbekannt war (vgl. Kohlrust-Eimert, Das Zustellungsverfahren nach dem Verwaltungszustellungsgesetz [1967], § 15 Anm. 2).
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