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   BGBl. I 1953 S. 935   

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BGBl. I 1953 S. 935 (https://dejure.org/1953,3260)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 18.08.1953, Seite 935
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 d der Gewerbeordnung
  • vom 13.08.1953

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Durch Verordnung wurde 1953 erstmals die Aufstellung von Geldspielgeräten in geschlossenen Räumen - und damit auch der Betrieb einer Spielhalle - zugelassen (BGBl. 1953 I S. 935).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Durch Verordnung wurde 1953 erstmals die Aufstellung von Geldspielgeräten in geschlossenen Räumen - und damit auch der Betrieb einer Spielhalle - zugelassen (BGBl. 1953 I S. 935).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Die 2. Änderung der DVO zu § 33 d GewO vom 13. August 1953 (BGBl. I S. 935) änderte diese Regelung im Interesse des Jugendschutzes, ließ aber eine Aufstellung nunmehr auch in geschlossenen Räumen zu; nach der 3. Änderungsverordnung vom 12. Dezember 1955 (BGBl. I S. 751) durfte die Aufstellung von Gewinnspielgeräten nur noch für Gaststätten, Spielhallen und Wettannahmestellen der Buchmacher genehmigt werden.
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Erst die 2. Änderungsverordnung vom 13. August 1953 (BGBl. I S. 935) ließ die Aufstellung der Gewinnspielgeräte auch in geschlossenen Räumen zu und führte einen Höchsteinsatz (von 0, 10 DM), einen Höchstgewinn (von 1,-DM) und eine Mindestdauer des Spielablaufs (von 15 Sekunden) ein.
  • BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60

    Aufstellung eines mechanisch betriebenen Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit in

    Die Lockerung der Zulassungsbestimmungen durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 d GewO vom 13. August 1953 (BGBl. I S. 935) hatte zur Folge gehabt, daß unerfreuliche soziale Erscheinungen auftraten und besonders die halbwüchsige männliche Jugend schädlich beeinflußt wurde.

    Da der Gesetzgeber - wie oben ausgeführt - in § 33 d GewO a.F. dem Verordnungsgeber die Befugnis erteilt hatte, seine Maßnahmen unter Berücksichtigung der jeweils in Betracht kommenden gewerbepolizeilichen Anliegen auszuwählen und zu umgrenzen, muß die hier streitige Regelung, die durch die Entwicklung des Spielautomatenwesens nach dem Erlaß der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 d GewO vom 13. August 1953 (BGBl. I S. 935) und ihrer Neufassung vom 27. April 1954 (BGBl. I S. 112) bedingt war, als vom Willen des Gesetzgebers umschlossen angesehen werden.

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Durch Verordnung wurde 1953 erstmals die Aufstellung von Geldspielgeräten in geschlossenen Räumen - und damit auch der Betrieb einer Spielhalle - zugelassen (BGBl. 1953 I S. 935).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Durch Verordnung wurde 1953 erstmals die Aufstellung von Geldspielgeräten in geschlossenen Räumen - und damit auch der Betrieb einer Spielhalle - zugelassen (BGBl. 1953 I S. 935).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Durch Verordnung wurde 1953 erstmals die Aufstellung von Geldspielgeräten in geschlossenen Räumen - und damit auch der Betrieb einer Spielhalle - zugelassen (BGBl. 1953 I S. 935).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Durch Verordnung wurde 1953 erstmals die Aufstellung von Geldspielgeräten in geschlossenen Räumen - und damit auch der Betrieb einer Spielhalle - zugelassen (BGBl. 1953 I S. 935).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 39.61

    Rechtsmittel

    Durch die 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 d Gewerbeordnung vom 13. August 1953 (BGBl. I S. 935) war eine Lockerung der Zulassungsbestimmungen eingetreten.
  • BVerwG, 05.09.1963 - I C 119.60

    Aufstellung von mehr als zwei Gewinnspielgeräten an einem Ort - Eingriff in das

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