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   BGBl. I 1953 S. 952   

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BGBl. I 1953 S. 952 (https://dejure.org/1953,3806)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 21.08.1953, Seite 952
  • Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung
  • vom 20.08.1953

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 29.06.2016 - VII ZB 4/15

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit steuerfreier Nachtarbeitszuschläge

    § 850a ZPO, der durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952) eingeführt worden ist, ersetzte § 3 Nr. 3 der Verordnung zur einheitlichen Regelung des Pfändungsschutzes für Arbeitseinkommen vom 30. Oktober 1940 (Lohnpfändungsverordnung) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen vom 22. April 1952 (BGBl. I S. 247), die mit Einführung des insoweit wortgleichen § 850a Nr. 3 ZPO aufgehoben wurde (vgl. Art. 5 Nr. 18 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953).
  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 47/07

    Pfändbarkeit von Ansprüchen aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen

    § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952) eingefügt worden.
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    So sollte bereits die Regelung des § 74a ZVG, welche - wie § 114a ZVG - durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952) aus dem Zwangsvollstreckungsnotrecht in das Zwangsversteigerungsgesetz übernommen wurde, nicht nur die - allein antragsberechtigten - Inhaber nachrangiger Rechte, sondern mittelbar auch den Schuldner vor einer Verschleuderung des Grundstücks schützen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 1/3668 S. 16).
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

    Um dem Zustand der Rechtszersplitterung und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit abzuhelfen (vgl. BTDrucks. I.3284, S. 23 f.), erließ der Bundesgesetzgeber das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952) - im folgenden: Gesetz 1953 -.

    Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob Art. 10 des Gesetzes zur Ausführung der Reichs-Zivilprozeßordnung und Konkursordnung vom 23. Februar 1879 (BayBS III S. 143) mit Art. IV des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz betreffend Änderungen der Konkursordnung vom 17. Juni 1898 (RGBl. S. 248) in Verbindung mit § 15 Nr. 3 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952) vereinbar ist.

    10 des bayerischen Gesetzes zur Ausführung der Reichs-Zivilprozeßordnung und Konkursordnung vom 23. Februar 1879 in der Fassung der Bereinigten Sammlung des bayerischen Landesrechts (BayBS III S. 143) war mit Art. IV des Einführungsgesetzes zu dem Gesetze, betreffend Änderungen der Konkursordnung , vom 17. Mai 1898 (RGBl. S. 248) in Verbindung mit § 15 Nr. 3 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952) vereinbar.

  • BGH, 10.10.2019 - V ZB 154/18

    Keine entsprechende Anwendung des § 850i ZPO im Zwangsverwaltungsverfahren;

    aa) Die Regelung über den Unterhalt des Schuldners bei landwirtschaftlichen Grundstücken wurde der Vorschrift des § 149 ZVG als neuer Absatz 3 mit dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952) angefügt, zeitgleich mit der Einführung der Regelungen über den Pfändungsschutz in den §§ 850a ff. ZPO, einschließlich des in Rede stehenden § 850i ZPO, der zunächst die Überlassung von Mitteln für den Unterhalt des Schuldners nur hinsichtlich der Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste vorsah (BGBl. I S. 957).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZB 92/07

    Pfändbarkeit von Zahlungsansprüchen eines Landwirts nach der Agrarreform

    Auch wenn im Zeitpunkt der Regelung, die an § 37 der Erbhofrechtsverordnung vom 21. Dezember 1936 und sich anschließende Länderregelungen anknüpfte (BT-Drucksache 1/3284 S. 20 f.), die Forderungen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte die Haupteinnahmequelle der Landwirte gewesen sein mögen und beabsichtigt gewesen sein mag, den Landwirten, ähnlich wie einem Arbeitnehmer (vgl. Funk, RdL 1951, 109, 112), einen umfassenden Schutz in Verbindung mit § 811 Nr. 4 ZPO zukommen zu lassen, kann die Regelung nicht dahin ausgelegt werden, dass ein Anspruch auf eine staatliche Beihilfe, die vom Verkauf landwirtschaftlicher Produkte vollständig abgekoppelt ist, den Forderungen aus diesem Verkauf gleichsteht.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Denn insoweit machte das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952), das im Rahmen einer Bereinigung des zersplitterten Vollstreckungsrechts auch die zuvor erwähnten Regelungen der §§ 30 a und 74 a in das ZVG einfügte, die Verwertung gepfändeter Vermögensgegenstände vom Erreichen eines bestimmten Mindestgebotes abhängig: Gemäß § 817a ZPO darf der Zuschlag bei der Mobiliarversteigerung nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache erreicht.
  • BGH, 19.11.2009 - IX ZR 24/09

    Vorrangige Befriedigung des Säumniszuschlags auf eine vorrangig zu befriedigende

    b) Diese Bestimmungen wurden dem § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG im Zuge des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952, 959) als Dauerrecht eingegliedert (BT-Drucks. 3/3668 S. 13 f).
  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 26/91

    Bestimmung des pfändbaren Teils des Krankengeldanspruchs

    Mit Wirkung vom 1. Oktober 1953 hob Art. 5 Nr. 18 iVm Art. 12 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl I 952) die bisherigen gesetzlichen Regelungen auf und fügte durch Art. 1 Nr. 12 die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff in die Zivilprozeßordnung (ZPO) ein.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2009 - 5 ME 186/09

    Pfändbarkeit der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten und der

    Die Vorschrift des § 850 a ZPO ist durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952) in die Zivilprozessordnung eingefügt worden.
  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4/54

    Baukostenzuschuß. Rückzahlungspflicht des Erstehers

  • BGH, 30.06.1958 - VII ZB 10/58
  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZR 159/82

    Klage des Grundstückseigentümers auf Räumung eines Mietgebäudes - Erwerb des

  • BFH, 12.12.1969 - III R 30/66

    Kanalbaubeiträge - Erlaß von HGA - Ertragsberechnung - Betriebskosten -

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90

    Anspruch auf die Zahlung der Umlage für das Konkursausfallgeld (Kaug) - Verlust

  • LAG Hessen, 22.04.1988 - 13 Sa 1469/87

    Nichtigkeit einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung; Herbeiführung

  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 69/58
  • BGH, 29.10.1953 - IV ZR 75/53

    Rechtsmittel

  • BFH, 05.06.1957 - II 214/56 U

    Steuerliche Berücksichtigung von Grundstücksbelastungen nach Erwerb eines

  • BFH, 19.09.1956 - II 58/56 U

    Berechnung der Gegenleistung in den Fällen des § 9 Abs. 2 GrEStG

  • BFH, 27.02.1957 - II 211/56 U

    Die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und die dem Verkäufer

  • BGH, 07.05.1956 - III ZR 277/54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.02.1955 - V B 14.55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.05.1957 - III ZR 23/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 23/56

    Rechtsmittel

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