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   BGBl. I 1953 S. 156   

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BGBl. I 1953 S. 156 (https://dejure.org/1953,2571)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 29.04.1953, Seite 156
  • Gesetz über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes
  • vom 23.04.1953

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Die im Bereich der ehemaligen französischen Zone zunächst noch fortgeltenden Bestimmungen der Länder über Tarifverträge wurden durch das Gesetz über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes vom 23. April 1953 (BGBl. I S 156) aufgehoben.
  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Außerdem läßt er außer acht, daß das Tarifvertragsgesetz mit Gesetz vom 23. April 1953 (BGBl. I S. 156) auf das übrige Bundesgebiet erstreckt worden und durch Gesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) neu gefaßt worden ist.
  • BVerwG, 14.09.1961 - VII A 30.57
    Am 28. Juni 1955 erklärte die Beklagte u.a. den zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bau, Steine, Erden im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Tarifvertrag über Lohnausgleich für Arbeitsausfälle in der Winterperiode vom 25. April 1955 i.d.F. vom 26. Mai 1955 gemäß § 5 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes vom 9. April 1949 (WiGBl. S. 55) i.d.F. des Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes vom 23. April 1953 (BGBl. I S. 156) für allgemeinverbindlich.
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