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   BGBl. I 1953 S. 654   

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BGBl. I 1953 S. 654 (https://dejure.org/1953,3802)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 22.07.1953, Seite 654
  • Gesetz über die Erstattung von Gebühren für im Armenrecht beigeordnete Vertreter in Patent- und Gebrauchsmustersachen
  • vom 18.07.1953

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86

    "Wärmeaustauscher"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren zur

    Die Vergütung eines im Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreters und das Verfahren zu ihrer Festsetzung richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzsachen vom 18. Juli 1953 (BGBl. I S. 654/BGBl. III S. 424-5-4) mit der Änderung durch das Gesetz über Prozeßkostenhilfe vom 13. Juni 1980 (BGBl. I S. 677), nachfolgend kurz: Vertretergebührengesetz.
  • BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17

    Patentbeschwerdeverfahren - Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschluss -

    a) Die Vergütung eines im Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen vom 18. Juli 1953 (BGBl. I S. 654/BGBl. III S. 424-5-4, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 16 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013, BGBl. I S. 3799, im Folgenden: VertrGebErstG).
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