Gesetzgebung
BGBl. I 1953 S. 654 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 22.07.1953, Seite 654
- Gesetz über die Erstattung von Gebühren für im Armenrecht beigeordnete Vertreter in Patent- und Gebrauchsmustersachen
- vom 18.07.1953
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86
"Wärmeaustauscher"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren zur …
Die Vergütung eines im Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreters und das Verfahren zu ihrer Festsetzung richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzsachen vom 18. Juli 1953 (BGBl. I S. 654/BGBl. III S. 424-5-4) mit der Änderung durch das Gesetz über Prozeßkostenhilfe vom 13. Juni 1980 (BGBl. I S. 677), nachfolgend kurz: Vertretergebührengesetz. - BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
Patentbeschwerdeverfahren - Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - …
a) Die Vergütung eines im Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen vom 18. Juli 1953 (BGBl. I S. 654/BGBl. III S. 424-5-4, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 16 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013, BGBl. I S. 3799, im Folgenden: VertrGebErstG).