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   BGBl. I 1953 S. 771   

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BGBl. I 1953 S. 771 (https://dejure.org/1952,2707)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 07.08.1953, Seite 771
  • Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter)
  • vom 06.08.1952

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    § 90a Absatz 2 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) vom 6. August 1953 (BGBl. I Seite 771) war jedenfalls bis zum 1. Januar 1990 mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

    Die Vorschriften wurden durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 771) eingefügt und beschränken die Vertragsfreiheit der Handelsvertreter und der Unternehmer, für die sie tätig werden.

    Das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 771) hat zwingende Rechtsvorschriften in das Handelsgesetzbuch eingefügt, die nicht zur Disposition der Vertragspartner stehen.

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 102/15

    Vertragshändlervertrag mit deutschem Recht als Vertragsstatut: Wirksamkeit des

    Nach der ursprünglichen Fassung von § 92c Abs. 1 HGB (BGBl. 1953 I S. 771, 775) konnte hinsichtlich aller Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Ersten Buches des Handelsgesetzbuchs (§§ 84 bis 92b HGB) etwas anderes vereinbart werden, wenn der Handelsvertreter keine Niederlassung im Inland hatte.

    Soweit etwa die Unabdingbarkeit des zukünftigen Ausgleichsanspruchs entsprechend § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB dem Schutz des Vertragshändlers vor der Gefahr dient, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem Hersteller oder Lieferanten auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen, besteht diese Gefahr für den Vertragshändler, der seine Tätigkeit für den Hersteller oder Lieferanten nach dem Vertrag in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuüben hat, in nicht geringerem Maße als für den Vertragshändler, der seine Tätigkeit für den Hersteller oder Lieferanten nach dem Vertrag im Inland auszuüben hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1985 - I ZR 175/82, NJW 1985, 3076, 3077, juris Rn. 21; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - VIII ZR 315/98, juris Rn. 3, zur gleichen Schutzwürdigkeit von ausländischen und inländischen Handelsvertretern im zeitlichen Anwendungsbereich von § 92c Abs. 1 HGB a.F. [BGBl. I 1953 S. 771, 775]).

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    Diesem Zweck dient insbesondere die (Handelsvertreter-)Novelle zum Handelsgesetzbuch vom 6. August 1953 (BGBl I S. 771), die gerade wegen der sozialen Schutzbedürftigkeit der Handelsvertreter ergangen ist (Amtl. Begründung zum Regierungsentwurf, BTDrucks. I/3856 S. 10 f.).
  • BGH, 21.10.2015 - VII ZB 8/15

    Rechtswegabgrenzung bei Streitigkeit aus einem Handelsvertretervertrag eines

    Keine Vergütung im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG sind als vorläufige Zahlungen gewährte Vorschüsse, die dem Handelsvertreter nicht auf Dauer verbleiben; gezahlte Provisionsvorschüsse sind aber insoweit als Vergütung anzurechnen, als sie nachträglich durch unbedingt entstandene Provisionsansprüche gedeckt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - VIII ZB 91/10, NJW-RR 2011, 1255 Rn. 17; Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, 498, zu Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs [Recht der Handelsvertreter], BGBl. I 1953 S. 771, 776, der Vorläufervorschrift von § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG).
  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75

    Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB

    August 1953 (BGBl. I, 771) in Betracht.
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Da die Rechtsstellung des Handelsvertreters mit dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches vom 6. August 1953 (BGBl I 771) durch Einfügung von Schutzvorschriften (zB § 89 b HGB) so verstärkt worden ist (vgl. dazu Schlegelberger/Schröder, aaO., Einleitung zum Handelsvertreterrecht, S. 592), daß er während der Teilnahme am Arbeitsleben ähnlich wie Arbeitnehmer ausreichenden sozialen Schutz genießt, mag es gerechtfertigt sein, den Begriff des selbständigen Gewerbetreibenden i. S. des § 84 Abs. 1 HGB weit auszulegen (BGHZ 43, 108, 110 [BGH 21.01.1965 - VII ZR 22/63]; BGH BB 1972, 938).
  • BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63

    Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines

    Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem minderjährigen Handelsvertreter um einen solchen handelt, der als Einfirmenvertreter wegen seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit nach Art. 3 Abs. 1 des Handelsvertretergesetzes vom 6. August 1953 - BGBl. I, 771 - in Verbindung mit § 92 a HGB als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes gilt.

    Die entsprechende Anwendung von § 74 a Abs. 2 Satz 2 HGB und § 133 f Abs. 2 GewO auf Wettbewerbsverbote mit minderjährigen Handelsvertretern ist deshalb auch dann ausgeschlossen, wenn es sich bei der Beklagten um eine solche Handelsvertreterin gehandelt haben sollte, die gemäß Art. 5 Abs. 1 des Handelsvertretergesetzes vom 6. August 1953 - BGBl. I, 771 - in Verbindung mit § 92 a HGB als Arbeitnehmerin "im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes" gilt.

  • BAG, 22.01.1971 - 3 AZR 42/70

    Handelsvertreter - Provision

    Die beim Landgericht erhobene Klage ist an das Arbeitsgericht verwiesen worden, weil der Kläger zu den Handelsver tretern gehöre, die nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches vom 6 « August 1953 (BGBl. I, 771) - 3 ~.
  • BFH, 26.05.1972 - III R 23/70

    Provisionsschulden des Geschäftsherrn - Handelsvertreter - Ausführung des

    Der Senat hält für § 87a HGB an seiner zu § 88 HGB in der Fassung vor dem Gesetz zur Änderung des HGB vom 6. August 1953 (BGBl I 1953, 771) vertretenen Auffassung fest, daß Provisionsschulden des Geschäftsherrn gegenüber seinen Handelsvertretern erst mit der Ausführung des vermittelten Geschäfts entstehen (vgl. BFH-Urteil III 287/56 S vom 22. Februar 1957, a. a. O.).

    Diese Ansicht wird durch die Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 6. August 1953, a. a. O., (vgl. Anlage 1 zur Bundestags-Drucksache Nr. 3856 S. 21, 24, 26) bestätigt.

  • BFH, 31.10.1974 - IV R 98/71

    Handelsvertreter auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn nur geringes

    Der Gesetzgeber hat zwar durch eine Reform des Handelsvertreterrechts (vgl. Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches [Recht der Handelsvertreter] vom 6. August 1953, BGBl I 1953, 771) zu erkennen gegeben, daß er den Berufsstand der Handelsvertreter in einzelnen Beziehungen für sozial schutzbedürftig ansieht; das zeigt sich insbesondere in der Gewährung eines Ausgleichsanspruchs für die Zeit nach Beendigung des Vertreterverhältnisses (§ 89b HGB).
  • BGH, 12.12.1957 - II ZR 52/56

    Rechtsstellung des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter im Hinblick auf

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

  • BGH, 12.10.1979 - I ZR 166/78

    Verjährung der Ansprüche des Handelsvertreters

  • BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73

    Außerordentliche Kündigung - Verfassungsmäßigkeit - Wettbewerbsverbot -

  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72

    Abhängigkeit - Arbeitsverhältnis - Wirtschaftliche Unselbständigkeit -

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00

    Kosten der Ausbildung eines selbständigen Handelsvertreters - Kontrollfähigkeit

  • BVerwG, 10.08.1961 - IV C 345.58

    Rechtsmittel

  • BFH, 04.02.1958 - I 326/56 U

    Zulässigkeit einer Rückstellung bei Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters

  • BAG, 30.06.1958 - 2 AZR 558/57

    Klage eines Handelsvertreters - Provisionszahlung - Arbeitnehmer - Gerichte in

  • BGH, 29.10.1976 - I ZR 120/75

    Anspruch auf Zahlung einer Restprovision - Unanfechtbarkeit einer Verweisung

  • BGH, 30.11.1959 - II ZR 100/59

    - Sauerkraut -, Alleinvertreter, Befugnis des U zu eigener Tätigkeit im Bezirk

  • BGH, 24.04.1958 - II ZR 182/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.06.1955 - II ZR 8/54

    Rechtsmittel

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