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   BGBl. I 1954 S. 473   

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BGBl. I 1954 S. 473 (https://dejure.org/1954,2963)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1954 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 23.12.1954, Seite 473
  • Neufassung des Gewerbesteuergesetzes (GewStG 1955)
  • vom 21.12.1954

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    Die Klägerin hat nicht gerügt, daß die ihr erteilten Steuerbescheide der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift, dem § 17 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 1952 (BGBl. I S. 270) - GewStG 1950 - oder dem § 17 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1954 (BGBl. I S. 473) - GewStG 1955 - in Verbindung mit der Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen der Stadt D. für die Jahre 1954 und 1955, nicht entsprochen hätten.

    In das Gewerbesteuergesetz vom 1. Dezember 1936 (RGBl. I S. 979) fügte er in die §§ 17, 25 Abs. 4 Bestimmungen über die Zweigstellensteuer ein, die das nationalsozialistische Regime überdauerten, von den zahlreichen Änderungen des Gewerbesteuergesetzes nach 1949 nicht berührt wurden, in den Bekanntmachungen des Gewerbesteuergesetzes bis 1957 (Bekanntmachung vom 30. April 1952 [BGBl. I S. 270] - GewStG 1950 -, geltend ab 1950; Bekanntmachung vom 21. Dezember 1954 [BGBl. I S. 473] - GewStG 1955 -, geltend ab 1955; Bekanntmachung vom 19. Dezember 1957 [BGBl. I S. 1871] - GewStG 1957 -, geltend ab 1957 -) unverändert wiederkehrten und mit dem in Ziff. 1 angegebenen Text wörtlich übereinstimmten.

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Da bezweifelt wurde, ob diese Vorschrift nach Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmt war, wurde sie durch Art. 8 Nr. 7 Buchst c des Gesetzes zur Neuordnung von Steuern vom 16. Dezember 1954 (BGBl I S 373) - StNOG 1954 - ersetzt und als § 35c Nr. 2 Buchst c GewStG 1955 (BGBl 1954 I S 473) in das Gewerbesteuergesetz eingefügt.
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 20/93

    Arbeitsverhältnisse im Beitrittsgebiet

    Diese Vorschrift, die für die Zeit der Fortgeltung des Gewerbesteuergesetzes der DDR im 2. Halbjahr 1990 den Voraussetzungen des Grundgesetzes entsprechen muß, ist wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig; insoweit gilt das Urteil in BVerfGE 13, 290, BStBl I 1962, 492; durch welches das BVerfG § 8 Nr. 5 GewStG vom 1. Dezember 1936 (RGBl I 1936, 979) i. d. F. vom 21. Dezember 1954 (BGBl I 1954, 473) für nichtig erklärt hat.
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