Gesetzgebung
   BGBl. II 1955 S. 253   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5335
BGBl. II 1955 S. 253 (https://dejure.org/1955,5335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,5335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil II Nr. 7, ausgegeben am 25.03.1955, Seite 253
  • Gesetz betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
  • vom 24.03.1955

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Gleiches gilt hinsichtlich der Regelungen im "Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland" vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II S. 253) - dazu nachfolgend c).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Seine rechtliche Mitte bilden der Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949 (in der Fassung vom 17. Oktober 1951 - BGBl. 1955 II S. 289), der Brüsseler Vertrag vom 17. März 1948 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und über kollektive Selbstverteidigung (Vertrag über die Westeuropäische Union [WEU] in der Fassung vom 23. Oktober 1954 - BGBl. 1955 II S. 283) sowie der Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. 1955 II S. 253).

    Dieser verfassungsrechtlichen Anforderung ist im vorliegenden Fall durch das Gesetz betreffend den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag vom 24. März 1955 (BGBl. II S. 256) sowie durch das Gesetz betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 24. März 1955 (BGBl. II S. 253) genügt; beide Gesetze müssen hierbei im Zusammenhang des Bündnissystems gesehen werden, dessen Bestandteile die Verträge bilden.

  • VG Köln, 27.05.2015 - 3 K 5625/14

    Bundesregierung muss Nutzung der Air Base Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen

    Schließlich folgt aus der Schutzpflicht erst recht kein Anspruch auf Kündigung des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II S. 253), der die Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland erlaubt, oder des Nato-Truppenstatus gem. Art. XIX NTS.
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    a) Die Mitwirkung der Bundesregierung beim Abschluß von Art. 1 Abs. 1 des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II S. 253) und von Art. 53 Abs. 1 Satz 1 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) ist kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde.
  • BVerwG, 05.04.2016 - 1 C 3.15

    Adressatenerweiterung; allgemeine Leistungsklage; allgemeine Regeln des

    Unter dem Gesichtspunkt eines mittelbaren Eingriffs kommt als Eingriffshandlung damit allenfalls der Umstand in Betracht, dass die Beklagte den Vereinigten Staaten von Amerika durch die hierzu getroffenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, namentlich den Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Gesetz betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 24. März 1955 <BGBl. 1955 II S. 253>), das Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) vom 19. Juni 1951 und das hierzu abgeschlossene Zusatzabkommen vom 3. August 1959 (Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 18. August 1961 <BGBl. 1961 II S. 1183, 1190 ff., 1218 ff.> teilw. geändert durch Abkommen vom 21. Oktober 1971 <BGBl. 1973 II S. 1021>, 18. Mai 1981 <BGBl. 1982 II S. 530> und 18. März 1993 <BGBl. 1994 II S. 2594>) generell die militärische Nutzung der zum Bundesgebiet gehörenden streitbefangenen Liegenschaften gestattet.
  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer

    a) Da das Risiko terroristischer Anschläge der deutschen Staatsgewalt nicht zuzurechnen ist - die Bedrohung der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsgüter geht von Dritten, insbesondere terroristischen Vereinigungen aus - kommt als Anknüpfungspunkt für eine grundrechtliche Verantwortlichkeit allein der Umstand in Betracht, dass die Bundesrepublik Deutschland den USA durch die hierzu getroffenen völkerrechtlichen Vereinbarungen über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte und die militärische Nutzung von Liegenschaften sowie ihre nukleare Teilhabe (Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949 in der Fassung vom 15. Oktober 1951 ; Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 <BGBl 1955 II S. 253>; Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen [NATO-Truppenstatut] vom 19. Juni 1951 und das hierzu abgeschlossene Zusatzabkommen vom 3. August 1959 <BGBl 1961 II S. 1183, 1190 ff., 1218 ff.>, teilweise geändert durch die Abkommen vom 21. Oktober 1971 <BGBl 1973 II S. 1021>, 18. Mai 1981 <BGBl 1982 II S. 530> und 18. März 1993 <BGBl 1994 II S. 2594>; vgl. BVerwGE 154, 328 ) die Stationierung der Atomwaffen in Büchel gestattet hat.
  • BVerwG, 23.04.1985 - 2 WD 42.84

    Frank Schwalba-Hoth

    Sie stützt sich auf den Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Aufenthaltsvertrag) vom 23. Oktober 1954 (BGBl 1955 II 253), dessen Abschluß politisch und zeitlich in engstem Zusammenhang mit dem Abschluß des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (Deutschlandvertrag) vom 26. Mai 1952 nebst Zusatzverträgen in der Fassung vom 23. Oktober 1954 (BGBl 1955 II 305) stand, der am 5. Mai 1955 zur Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geführt hat.
  • BFH, 14.01.1972 - III R 50/69

    Steuerfreiheit von Grundstücken auf einem Kasernengelände, das von der BRD

    Denn die Anwesenheit der Stationierungsstreitkräfte gründet sich auf das Gesetz betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der BRD vom 24. März 1955 (BGBl II 1955, 253).
  • BVerwG, 22.12.1970 - VII B 113.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Die Frage, ob und inwieweit die aufgrund des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II S. 253) stationierten amerikanischen Streitkräfte polizeipflichtig sind, ist in diesem Urteil nicht behandelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht