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   BGBl. I 1955 S. 565   

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BGBl. I 1955 S. 565 (https://dejure.org/1955,4208)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 06.09.1955, Seite 565
  • Landwirtschaftsgesetz
  • vom 05.09.1955

Gesetzestext

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  • Wikipedia

    Landwirtschaftsgesetz (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Was unter "Agrarstruktur" zu verstehen ist, bedarf in diesem Zusammenhang keiner näheren Darlegung; denn jedenfalls lassen sich an Hand des gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl. I S. 565) zu erstattenden Berichts (Grüner Plan) die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur mit Sicherheit ermitteln (vgl. auch den Bericht des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Verbesserung der Agrarstruktur in der Bundesrepublik Deutschland 1964-1965).
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.
  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auf Grund des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl. I S. 565) wurden in den Haushaltsplänen des Bundes in den Jahren 1962 bis 1965 unter Kapitel 1002 Beträge zur Förderung des Weinbaues (Kellerwirtschaft) veranschlagt, und zwar 1962 unter Titel 607 (Bundeshaushaltsplan S. 1048) Zuschüsse zur Förderung des Weinbaues und der Kellerwirtschaft - nach den Erläuterungen sollen mit diesen Bundesmitteln Einrichtung und genossenschaftliche Anlagen der Winzer gefördert werden -, 1963 unter Titel 622 (Bundeshaushaltsplan S. 1039) Zuschüsse zur Förderung der horizontalen Verbundwirtschaft (Grüner Plan 1963) - nach den Erläuterungen sollen die Mittel insbesondere verwendet werden für ... I e) Förderung der Kellerwirtschaft im Weinbau -, 1964 und 1965 unter Titel 622 (Haushaltsplan S. 1041 und 1034) Zuschüsse zur Förderung der horizontalen Verbundwirtschaft (Grüner Plan 1964 bzw. 1965) - nach den Erläuterungen sollen mit den Mitteln insbesondere gefördert werden ... f) Kellerwirtschaft im Weinbau (genossenschaftliche Anlagen der Winzer) -.
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73), in der die Vereinbarkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG mit dem Grundgesetz bestätigt worden ist, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur mit Sicherheit anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Dieses Ziel hat seinen gesetzlichen Niederschlag zunächst in § 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. November 1955 (BGBl. I S. 565) gefunden.
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96

    Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs zur Verwirklichung eines

    Was darunter zu verstehen ist, entnimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 21, 73) den von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichten (vgl. § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955, BGBl I S. 565).
  • OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01

    Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.
  • BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes - Entstehen einer Steuerpflicht von

    Allein auch hier hat der Gesetzgeber im Rahmen der ihm zustehenden Befugnis eine wirtschaftspolitische Entscheidung getroffen, die er noch durch die weiteren Maßnahmen des Grünen Planes (vgl. Landwirtschaftsgesetz vom 5. September 1955, BGBl 1955 I S. 565) verstärkt hat.
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 11.92

    Landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb - Übergang der ungekürzten Referenzmenge

    Dieselbe Gefahr bestünde dann, wenn als Maßstab für die Bewertung der betrieblichen Gewinnsituation als ausreichend etwa die soziale Lage vergleichbarer Berufsgruppen anderer Wirtschaftsbereiche (vgl. § 1 Landwirtschaftsgesetz vom 5. September 1955, BGBl I S. 565) oder der durchschnittliche Bruttolohn außerlandwirtschaftlicher Arbeitnehmer (vgl. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, 72/159/EWG, ABl Nr. L 96/1 vom 23. April 1972) herangezogen würde.
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 105.68

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 2 der Ersten Wasserverbandverordnung

    Zwar mag Mehrung der Erträge des Bodens, in der der Verordnungsgeber der Wasserverband Verordnung nach der Präambel den Sinn der Gründung von Wasser- und Bodenverbänden sah, im öffentlichen Interesse liegen, und wird ferner für das nachkonstitutionelle Recht u.a. dem Landwirtschaftsgesetz vom 5. September 1955 (BGBl. I S. 565) entnommen werden können, daß die Förderung der Landwirtschaft, insbesondere die Verbesserung der sozialen Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen, Aufgaben von öffentlichem Interesse sind.
  • BVerwG, 26.06.1978 - 1 B 161.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

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