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   BGBl. I 1955 S. 734   

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BGBl. I 1955 S. 734 (https://dejure.org/1955,4954)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 03.12.1955, Seite 734
  • Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden
  • vom 01.12.1955

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (154)

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Die Sonderregelung für die Besatzungsschäden im Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 (BGBl. I S. 734) war durch das Besatzungsrecht vorgezeichnet und entsprach den im Neunten Teil des Überleitungsvertrags - im Unterschied zu der Entschädigungsklausel für die Reparationsschäden - im einzelnen festgelegten Verpflichtungen der Bundesrepublik (vgl. BVerfGE 27, 253 (256 f., 275 f.); s.a. BVerfGE 35, 324 (337) - Vermögensabgabe für Rückerstattungspflichtige -).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Eine vergleichbare rechtliche Konstruktion kennt die Rechtsordnung übrigens auch in anderen Bereichen (vgl. die Befugnisse des Vertreters des Bundesinteresses nach § 52 Abs. 3 des Besatzungsschädenabgeltungsgesetzes vom 1. Dezember 1955 (BGBl I S. 734) und des Vertreters des Finanzinteresses nach § 25 des Schutzbereichsgesetzes vom 7. Dezember 1956 (BGBl I S. 899) sowie nach § 58 des Bundesleistungsgesetzes i. d. F. vom 27. September 1961 (BGBl I S. 1769, 1920)).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Zum Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 (BGBl. I S. 734) - AbgG - hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß der Entschädigungsanspruch im öffentlichen Recht wurzelt und sich ausschließlich nach öffentlichem Recht richtet (Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG V C 228.59 - [NJW 1961, 1130]).
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