Gesetzgebung
   BGBl. I 1957 S. 1061   

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BGBl. I 1957 S. 1061 (https://dejure.org/1957,6993)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 08.08.1957, Seite 1061
  • Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze
  • vom 27.07.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061) erstreckte den Pflegekindbegriff des § 2 Abs. 1 Satz 3 des Kindergeldgesetzes auf alle Kinder, die in den Haushalt von Großeltern aufgenommen sind oder von ihnen überwiegend unterhalten werden.
  • BFH, 21.07.1970 - VI R 71/68

    Pflegekinder - Pflegeeltern - Überwiegende Unterhaltung - Maßgebende Bestimmungen

    Die im Kindergeldgesetz in der Fassung vom 27. Juli 1957 (BGBl I 1957, 1061) und im Bundeskindergeldgesetz vom 14. April 1964 (BGBl I 1964, 265) enthaltenen Bestimmungen des Begriffes "Pflegekinder" sind für das Einkommensteuerrecht nicht maßgebend.

    Nach der gesetzlichen Definition, die das Pflegekindschaftsverhältnis im § 2 Abs. 1 Satz 3 des Kindergeldgesetzes in der Fassung vom 27. Juli 1957 (BGBl I 1957, 1061) gefunden habe, genüge es, daß die Pflegeeltern zum Unterhalt des Kindes "nicht unerheblich" beitrügen.

    Im Art. 1 Nr. 1c des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften des Kindergeldgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl I 1957, 1061) hat der Gesetzgeber die bisherige, im Kern noch an das EStG angelehnte Begriffsbestimmung ersetzt durch eine völlig eigenständige neue Bestimmung.

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 28/91

    Sozialversicherung - Waisenrente - Aufnehmen in den Haushalt - Enkel -

    Diese Rechtsprechung ist zu § 1267 Abs. 1 RVO i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 3 Kindergeldgesetz (KGG) i.d.F. vom 27. Februar 1957 (BGBl. I 1061) ergangen.
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Diese Vorschrift ist § 3 Abs. 2 Nr. 9 des Kindergeldgesetzes vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333 - KGG -) in der durch das Kindergeldänderungsgesetz vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061 - KGÄndG -) eingefügten Fassung nachgebildet.
  • BSG, 22.09.1993 - 10 RKg 18/92

    Kind - Stiefkind eines dritten Erwachsenen

    Dabei wurde in den Gesetzgebungsverfahren niemals der - atypische - Fall erörtert, ob ein Kind Stiefkind einer dritten Person sein könne, wenn es mit seinen beiden leiblichen Eltern zusammen in einem Haushalt wohne (vgl. die Materialien zum KGG: BT-Drucks II/708 S. 2; zum Änderungsgesetz von 1957: BT-Drucks II/3490 S. 10; zum BKGG : BT-Drucks IV/818 S. 12f und IV/1961 S. 2).
  • BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87

    Anspruch auf Kindergeld für ein in den Haushalt aufgenommenes Stiefkind -

    Das genannte Urteil des Bundessozialgerichts, das zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Kindergeldgesetzes vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061) ergangen war, ist jedenfalls durch die zwischenzeitliche Entwicklung des einschlägigen Kindergeldrechts sowie durch die darauf gestützte neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu dem inhaltsgleichen Erfordernis in § 1262 Abs. 2 Nr. 2 RVO überholt.
  • BSG, 03.06.1965 - 7 RKg 16/63

    Anspruch auf Zweitkindergeld - Kinderzulage - Leistungen aus der gesetzlichen

    aufrechterhalten und in der Folge mehrfach geändert, um sie dem erhöhten Kindergeld anzupassen, So wurde, als Art° I Nr° 5 des Ersten Kindergeldänderungsgesetzes "(KGÄndG) vom 27" Juli 1957 (BGBl I 1061) das Kindergeld lvon 25,-- DMauf 30,--DMerhöhte, durchArt.
  • BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 341/61
    Nach 5 1267 Abs° l EVO nF erhalten nach dem Tod des Versicherten seine Kinder (9 1262 Abs. 2 EVO) bis zur Vollendung des 18° Lebensjahres Waisenrente° Zu den waisenrentenberechtigten Kindern des Versicherten rechnen danach auch die Pflegekinder im Sinne des © 2 Abs° 1 Satz 3 KGG, wenn das Pflegekindschaftsverhältnis vor Eintritt des Versieherungsfalls begründet worden ist" Nach @ 2 Abs, lf Satz } KGG in der hier maßgebenden Fassung vom 27, Juli 1957 (BGBl I 1061) sind Pflegekinder solche Kinder, die in den Haushalt von Personen aufgenommen sind, mit denen sie ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verknüpft, wenn diese zu dem Unterhalt der Kinder nicht unerheblich beitragen; Kinder, die in den Haushalt von Großeltern oder Geschwistern aufgenommen werden sind oder von ihnen überwiegend unterhalten werden, gelten als Pflegekinder° Im vorliegenden Fall kommt es also darauf an, ob die Großeltern das Kind in einem familienähnlichen Verhältnis von längerer Dauer aufgezogen oder wenigstens in ihren Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten haben° ' | ' ' iA """.
  • BSG, 29.08.1962 - 7 RKg 7/61

    Anspruch auf Kindergeld für eine Schwiegertochter - Schwiegertochter als

    Infolgedessen beeinträchtigt es die Zulässigkeit der vorliegenden Klage nicht, daß ihr ein Vorverfahren nicht vorausgegangen ist, wenngleich die insoweit maßgeblichen Vorschriften der §§ 78 ff SGG seit 1. Oktober 1957 auch für Streitigkeiten aus dem Bereich des KGG gelten (vgl. § 28 Abs. 2 KGG idF des Art. 1 Nr. 7 des Kindergeldänderungsgesetzes - KGÄndG - vom 27. Juli 1957 - BGBl I 1061).
  • BVerwG, 02.03.1961 - V C 120.60

    Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung eines von einer unzuständigen Stelle

    Denn Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht sind mit Recht davon ausgegangen, daß die beantragte Beihilfe nach § 25 des Bundesversorgungsgesetzes vom 20. Dezember 1950 (BGBl. S. 791) in der Fassung vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061 [1062]) - BVG - in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 3 der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 25 bis 27 BVG vom 10. Dezember 1951 (GMBl. S. 256) in der Fassung vom 30. Oktober 1957 (GMBl. S. 555) und nach §§ 19 ff. der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge, nun in der Fassung vom 4. Juli 1957 (BGBl. I S. 693) gewährt werden kann und daß diese Bestimmungen so unbestimmt gehalten sind, daß aus ihnen kein Rechtsanspruch auf Zahlung der beantragten Beihilfe nach Art und Höhe, sondern nur ein Anspruch auf Bescheidung und fehlerfreie Ausübung des Ermessens herzuleiten ist.
  • BSG, 30.06.1966 - 12 RJ 116/66

    Uneheliches Kind - Minderjährige Mutter - Aufnahme bei den Großeltern -

  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 369.57

    Betreuung versorgungsberechtigter Waisen iS des BVG § 27

  • BSG, 12.09.1963 - 4 RJ 151/62
  • BSG, 26.10.1967 - 4 RJ 43/65

    Uneheliches Kind - Aufnahme in großelterlichen Haushalt - Gemeinsamer Haushalt

  • BSG, 21.09.1967 - 7 RKg 2/65
  • BSG, 17.02.1965 - 7 RKg 6/63

    Begriff des Pflegekindes - Aufnahme von Geschwistern eines Ehegatten

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