Gesetzgebung
BGBl. I 1957 S. 172 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 14.03.1957, Seite 172
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes
- vom 11.03.1957
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 24.07.1998 - 6 U 172/97
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Das Rabattgesetz vom 25. November 1933 hat durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesezes vom 21. Juli 1954 ( BGBl. I S. 212 ) und das Gesetz vom 8. Februar 1957 ( BGBl. I S. 172 ) durch den nachkonstitutionellen Gesetzgeber eine ausdrückliche Bestätigung erfahren und ist daher als Bestandteil des Bundesrechtes in seiner jetzigen Fassung beachtlich ( vgl. BVerfG GRUR 1967, 605/606 - "Warenhaus-Rabatte" - Hoth-Gloy, Zugabe und Rabatt, Einf. 2 zum Rabattgesetz - jeweils m. w. N. ). - BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 4/70
Unzulässigkeit einer Richtervorlage bezüglich vorkonstitutionellen Rechts
aa) Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes vom 11. März 1957 (BGBl. I S. 172), das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes vom 21. Juli 1965 (BGBl. I S. 625) und das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl. I S. 633) ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert worden, ohne daß die §§ 9 a, 10 Nr. 4 UWG in die Änderungen einbezogen oder in einen engen sachlichen Zusammenhang mit ihnen gestellt worden sind.