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   BGBl. I 1957 S. 709   

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BGBl. I 1957 S. 709 (https://dejure.org/1957,6421)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 18.07.1957, Seite 709
  • Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs
  • vom 16.07.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68

    Zuständigkeit für den Ausspruch gebührenpflichtiger Verwarnungen - Polizeibeamter

    Mit ihr kann der betroffene Staatsbürger geltend machen, daß die Zulässigkeitsvoraussetzungen, wie sie in § 22 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 709) - StVG - festgelegt waren, nicht vorgelegen haben.

    § 22 StVG in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 709) bestimmte, daß bei leichteren Verkehrsübertretungen ein Polizeibeamter, der hierzu ermächtigt war und sich durch seine Dienstkleidung oder sich auf andere Weise auswies, den auf frischer Tat betroffenen Täter verwarnen und eine Gebühr von einer bis fünf Deutsche Mark erheben konnte.

  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 35.68

    Begriff des Polizeibeamten i.S.v § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) a.F. -

    Mit ihr kann der betroffene Staatsbürger geltend machen, daß die Zulässigkeitsvoraussetzungen, wie sie in § 22 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 709) - StVG - festgelegt waren, nicht vorgelegen haben.
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß

    In diesem Rechtsstreit ist zunächst darüber zu entscheiden, ob § 6 Straßenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung der Gesetze vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 709 und S. 710) - StVG - den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG entspricht, wonach Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung im Gesetz bestimmt sein müssen.
  • BVerwG, 22.05.1958 - I C 27.57

    Rechtsmittel

    Die geltende Fassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG geht auf das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 832) mit den Änderungen vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 709 und 710) zurück.
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Beurteilung der Bindungswirkung gemäß § 4 Abs. 3

    An diese Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wäre die Verwaltungsbehörde nach § 4 Abs. 2 oder 3 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung der Gesetze vom 16. Juli 1957 (BGBl. I S. 709 und S. 710) - StVG - gebunden gewesen, wenn sie nicht schon vor dieser Zuwiderhandlung des Klägers über die Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden hätte.
  • BDH, 01.07.1964 - II DV 3/64

    Rechtsmittel

    Nach § 23 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 16. Juli 1957 (BGBl 1957, 709, 710) und Art. 1 § 5 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter in der Fassung vom 16. Juli 1957 (BGBl 1957, 710) wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft, wer ein nicht zugelassenes und nicht haftpflichtversichertes Kraftfahrzeug auf öffentlichen Wegen gebraucht.
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