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   BGBl. II 1958 S. 291   

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BGBl. II 1958 S. 291 (https://dejure.org/1958,5872)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil II Nr. 20, ausgegeben am 13.08.1958, Seite 291
  • Gesetz zu dem Protokoll vom 28. September 1955 zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
  • vom 07.08.1958

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Dass der CMR-Frachtbrief dem "Nachweis des Beförderungsvertrages und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer" dient (so BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 60 Rz 37; Beschluss des FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 V 64/04 (5), EFG 2005, 646; Urteil des FG Hamburg vom 5. Dezember 2007 7 K 71/06, EFG 2008, 653), spricht dabei nicht gegen das Vorliegen eines Versandbelegs, da dies auf Frachtbriefe allgemein zutrifft, ohne dass hierdurch ihre Eignung als Versendungsbeleg in Zweifel gezogen wird (vgl. zum HGB-Frachtbrief § 409 Abs. 1 HGB; zum Eisenbahnfrachtbrief Art. 13 § 1 der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern, Anhang B zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr --COTIF-- vom 9. Mai 1980, BGBl. II 1985, 144, 224, geändert durch Verordnungen vom 19. Dezember 1990, BGBl. II 1990, 1662, und vom 7. Mai 1991, BGBl. II 1991, 679, und durch Gesetz zum Protokoll vom 20. Dezember 1990, BGBl. II 1992, 1182; zum Luftfrachtbrief Art. 11 des Warschauer Abkommens, Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929, RGBl 1933 11, 1039, i.d.F. des Änderungsprotokolls vom 28. September 1955, Haager Protokoll --WA 1955--, BGBl. II 1958, 291; vgl. auch Abschn. 133 Abs. 1 Satz 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien).
  • BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77

    Warschauer Abkommen

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  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 75/74

    Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die

    Das Berufungsgericht hat, wie das Landgericht, gemeint, die Haftung der Beklagten für den der Klägerin entstandenen Schaden ergebe sich unmittelbar aus dem Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955 (BGBl 1958 II, 291, 312).
  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 23/73

    Warschauer Abkommen

    Die Neufassung des Art. 3 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1 WA durch das Haager Protokoll vom 28. September 1955 (BGBl 1958 II 291) stellt allerdings diese Frage klar.
  • OLG Köln, 25.03.1997 - 15 U 56/94

    Haftung eines Luftfrachtführers für einen Personenschaden; Gesundheitsschädigung

    Auf den zwischen den Parteien abgeschlossenen Beförderungsvertrag findet grundsätzlich das Warschauer Abkommen (RGBl. 1933 II 1039) in der Fassung des Haager Protokolls vom 28.09.1955 (BGBl. 1958 II 291) Anwendung; denn Vertragsinhalt war eine "internationale Beförderung" i.S.d. Art. 1 Abs. 2 WA/HP, weil maßgeblich allein Abgangs- und Bestimmungsort sind, gleichviel ob eine Unterbrechung der Beförderung oder ein Fahrzeugwechsel stattfindet.
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 54/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

    Erst die Neufassung des Art. 3 im Haager Protokoll vom 28. September 1955 (BGBl 1958 II 291) hat bestimmt, daß das Fehlen dieser Angabe unweigerlich die Sanktion des Art. 3 Abs. 2 WA auslöst, indes ist das Haager.
  • BGH, 06.10.1981 - VI ZR 112/80

    Ersatzklage eines belgischen Krankenversicherers gegen den beklagten Piloten

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß für die Ersatzklage gegen den beklagten Piloten des verunglückten Luftfahrzeugs deutsche Gerichte zuständig sind, sofern sich nichts anderes aus den Regeln des Art. 28 des Warschauer Abkommens vom 12. Oktober 1929 (WA), dem Haager Protokoll vom 28. September 1955 und dem Zusatzabkommen von Guadalajara vom 18. September 1961 ergibt, denen im Unfallzeitpunkt Belgien (vgl. BGBl. 1953 II 258; 1965 II 907; 1969 II 1436), Österreich (vgl. BGBl. 1968 II 779; 1971 II 1195; 1966 II 543) und die Bundesrepublik Deutschland (RGBl. 1933 II 1039; BGBl. 1958 II 291; 1963 II 1159) beigetreten waren und die auf die internationale Luftbeförderung, um die es hier geht, anzuwenden sind.
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 56/67

    Haftungslage im Fall eines Flugzeugabsturzes ohne Überlebende - Anspruch auf

    Erst die Neufassung des Art. 3 im Haager Protokoll vom 28. September 1955 (BGBl 1958 II 291) hat bestimmt, daß das Fehlen dieser Angabe unweigerlich die Sanktion des Art. 3 Abs. 2 WA auslöst.
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 60/67

    Anspruch auf Rückzahlung eines Flugpreises - Anwendbarkeit des Warschauer

    Erst die Neufassung des Art. 3 im Haager Protokoll vom 28. September 1955 (BGBl 1958 II 291) hat bestimmt, daß das Fehlen dieser Angabe unweigerlich die Sanktion des Art. 3 Abs. 2 WA auslöst.
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 51/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

    Erst die Neufassung des Art. 3 im Haager Protokoll vom 28. September 1955 (BGBl 1958 II 291) hat bestimmt, daß das fehlen dieser Angabe unweigerlich die Sanktion des Art. 3 Abs. 2 WA auslöst.
  • BGH, 09.10.1979 - VI ZR 238/77

    Haftung eines Flugliniebetreibers für Beerdigungskosten aus einem Flugzeugunglück

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 74/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 82/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 76/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 75/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 67/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 11.11.1982 - I ZR 178/80

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Luftfrachtgut nach dem Warschauer Abkommen

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 103/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 79/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 07.05.1969 - I ZR 126/67

    Berechnung der Haftungshöchstgrenze bei teilweisem Verlust oder bei teilweiser

  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 25/73

    Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung des Luftfrachtguts trotz ordnungsgemäßer

  • LG Bonn, 14.01.1998 - 5 S 158/97

    Verspätung aufgrund eines Defekts der Elektronik L

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