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   BGBl. I 1958 S. 409   

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BGBl. I 1958 S. 409 (https://dejure.org/1958,6744)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 28.06.1958, Seite 409
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
  • vom 25.06.1958

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

    Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß der Gesetzgeber die Statthaftigkeit der Berufung bei Arzneimittelregressen im Rahmen der jeweils normierten Wertgrenze ausschließen wollte (vgl Materialien zum SGG, Deutscher Bundestag, 1. Wahlperiode, Drucks "357, Begründung zum Entwurf einer Sozialgerichtsordnung, Allgemeiner Teil, B Ziffer 6 - Seite 22 - und Besonderer Teil zu @@92 S 30; ferner BT-Drucks III/36, Begründung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, zu Nr. 8 S 6; BT-Drucks III/ 338, Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den vorgenannten Entwurf, Nr. 8, 9, 10, S 2; BT-Drucks 7/861, Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, zu Nr. 11, S 9).
  • LSG Hamburg, 06.03.2006 - L 5 B 159/04

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Ausbleibens beim anberaumten

    Nach der Amtlichen Begründung (BT-Drucks. 3/36, S. 5 zu § 1 Nr. 1) erhält der Vorsitzende, um die mündliche Verhandlung abzukürzen, damit die Möglichkeit, nicht nur einen unklar dargestellten, sondern auch einen rechtlich fehlerhaft gewürdigten Sachverhalt schon vorher in einem Termin mit den Beteiligten zu erörtern.
  • BSG, 28.10.1965 - 8 RV 967/63

    Streitiger Versorgungsanspruch - Zulässigkeit der Berufung

    Der auf eine Rente vom 1. Juli 1955 bis zum 15. Mai 1945 begrenzte Antrag des Klägers be-- treffe die Versorgung für bereits abgelaufene Zeiträume nach 5 148 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in der Fassung vom 25. Juni 1958 (BGBl I 409).

    Nach 5 148 Nr. 2 SGG in der Fassung des Zweiten Änderungsgesetzes vom 25. Juni 1958 (BGBl I 409) ist in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung die Berufung ausgeschlossen, wenn sie Beginn oder Ende der Versorgung oder nur Versorgung für bereits abgelaufene Zeiträume betrifft.

  • BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66

    Teilrentenerhöhung - Anspruch auf Vollrente - Erwerbsunfähigkeit -

    Allerdings ist diese Entscheidung zu der Fassung dieser Vorschrift ergangen, die inzwischen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vom 25. Juni 1958 (BGBl I 409) geändert worden ist.
  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 80/93

    Berufungsausschließungsgrund des § 147 SGG bei Vorruhestandsgeld nach der

    Sie erhielt ihre gegenwärtige Fassung durch § 1 Nr. 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des SGG vom 25. Juni 1958 (BGBl I 409, 410).
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 41.59

    Rechtsmittel

    Das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vom 25. Juni 1958 (BGBl. I S. 409) - § 1 Nr. 13 - habe dadurch, daß es die Frist für die Tätigkeit der Kammern auf Zeit bis zum 31. Dezember 1960 hinausgeschoben habe, die Möglichkeit geschaffen, Richter auf Zeit im Rahmen des jeweiligen Bedürfnisses bis zu dem genannten Zeitpunkt zu verwenden.
  • BSG, 15.12.1959 - 10 RV 1326/56

    Beschwerung des Klägers - Schädigungsfolgen - Urteilsformel der Abgegrenztheit

    Die Berufung ist nicht nach § 148 Nr. 3 SGG i.d.F. vor Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des SGG vom 25. Juni 1958 (BGBl. I S. 409 ff.) ausgeschlossen gewesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1981 - L 11 Ka 63/79

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Diese Änderungen betragen aber lediglich die Höhe des Beschwerdewertes, womit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen werden sollte (Gesetze zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vom 25.06.1958, BGBl I S. 409, und 30.07.1974, BGBl I S. 1625, sowie die Amtliche Begründung in BT-Drucksache 7/861).
  • BSG, 25.07.1963 - 4 RJ 423/61
    Nach 5 1&6 SGG idF des 2. Änderungsgesetzes zum SGG vom 25. Juni 1958 (BGBl I 409) können in Angelegenheiten der Rentenversicherung zwar Urteile nicht mit der Berufung angefochten werden, soweit sie ua die Rente für bereits abgelaufene Zeiträume betreffen.
  • BSG, 23.09.1961 - 7 RAr 18/61
    genstand der ersten Instanz an9 sondern auf den Teil des Streits9 mit dem sich das LSG zu befassen hätte" also auf den mit der Berufung verfolgten Ansprucho Dies ergibt sich beson%ü ders aus der Neufassung der 55 145 ff SGG durch das zweite Änderungsgesetz vom25° Juni 1958 (BGBl I 409)° Bei diesen Vorschriften wurde für die Frage der Statthaftigkeit der Berufung nicht mehr - wie es die Rechtsprechung des BSG zu der alten Fassung des SGG ausgesprochen hatte - auf den Inhalt des Urteils der ersten Instanz9 sondern auf den Gegenstand der Berufung abgestellta Das Änderungsgesetz bringt also eindeutig den Willen des Gesetzgebers zum Ausdruck9 ohne Rücksicht auf das9 worüber in der ersten Instanz gestritten wurde9 die Statthaftigkeitlder Berufung von dem Umfang des Anspruchs abhängig zu machen9 der mit der Berufung verfolgt wird" Dieses Bestreben des Gesetzgebers muß auch bei der Auslegung des @ 144 SGG beachtet werden" obwohl im Rahmen des zweiten Änderungsgesetzes hier keine Neufassung erfolgt ist[) Es wäre unverständlich9 wenn der Gesetzgeber bei @ 144 SGG eine andere Handhabung voraussetzte" wenn also bei 5 144 SGG auf den Inhalt des Urteils" beiâ- ä 145 ff SGG auf den Umfang der Berufung abgestellt würdeo Denn das hätte zur Folge9 daß in den Fällen des 5 144 auch Streitigkeiten geringeren Umfangs9 also solche für Leistungsansprüche von weniger als 13 Wochen? in die Berufungsinstanz kommen könnten9 sofern das SG zufällig über weitergehende Ansprüche zu entscheiden gehabt hätte9"während dies bei den @@145 ff nicht der Fall wäre, weil auf.
  • BSG, 10.12.1958 - 8 RV 983/56
  • BSG, 20.12.1978 - 4 RJ 37/78
  • BSG, 29.06.1971 - 2 RU 44/70
  • BSG, 28.10.1965 - 8 RV 865/63
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 36.61

    Antrag auf Fortzahlung der gewährten Dienstbezüge eines Richters unter Anrechnung

  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 24/61
  • BSG, 26.11.1964 - 9 RV 1010/61
  • BSG, 30.10.1962 - 7 RV 1134/61
  • BSG, 05.05.1960 - 9 RV 112/56
  • BSG, 25.09.1958 - 8 RV 581/56
  • LSG Bayern, 17.07.1958 - L 4 Ar 24/58
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