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   BGBl. I 1958 S. 421   

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BGBl. I 1958 S. 421 (https://dejure.org/1958,5808)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 05.07.1958, Seite 421
  • Gesetz zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes
  • vom 30.06.1958

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Künkele, Gipswerk, Epfendorf am Neckar, 6. der Firma Jakob Müller OHG, Bauunternehmung, Gönnern-Hessen, 7. der Firma Parkettfabrik Ertingen, Ertingen b. Riedlingen/Wttbg., 8. der Firma Hermann Peter, Kies-, Schotter- und Edelsplittwerke, Freistett/Baden, 9. der Firma Friedrich Renz, Spezial-Baustoffe, Echterdingen, Kreiß Eßlöingen, 10. der Firma Robert Unkel, Speisefettfabrik, Würzburg-H., Resenstraße 1, - Bevollmächtigte: ..., gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Beförderungsteuergesetzes in der Fassung vom 13. Juni 1955 - BefStG 1955 - (BGBl. I S. 366) und des Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes vom 30. Juni 1958 (BGBl. I S.421).

    Das Gesetz zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes vom 30. Juni 1958 (BGBl. I S. 421) hat die Beförderungen durch Lastkraftwagen mit einer zulässigen Nutzlast von weniger als 4000 kg ohne Anhänger von der am 1. April 1958 eingetretenen Erhöhung des Steuersatzes auf 5 Pfg.

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