Weitere Veröffentlichung unten: 03.01.1958

Gesetzgebung
   BGBl. I 1958 S. 50   

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BGBl. I 1958 S. 50 (https://dejure.org/1958,5266)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 21.01.1958, Seite 50
  • Siebente Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes
  • vom 17.01.1958

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 24.09.1968 - I C 4.65

    Einfuhr von Wein aus dem Ausland - Rechnungen über Untersuchungsgebühren eines

    Die Formulierung des § 14 Abs. 3 WeinG legt den Gedanken nahe, daß der Gesetzgeber Traubenmost als Oberbegriff und den Traubensaft nicht als ein aliud angesehen hat, zumal sich die gleiche Ausdrucksweise in der durch die 7. Ausführungsverordnung vom 17. Januar 1958 (BGBl. I S. 50) eingeführten, inzwischen aufgehobenen Vorschrift des Art. 4 a Abs. 1 Nr. 3 WeinGAusfV und in § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft vom 29. August 1961 (BGBl. I S. 1622) findet.
  • BVerwG, 16.01.1968 - I C 9.65

    Verkehrsfähigkeit und Einfuhrfähigkeit von Brennwein bei Zusatz nicht aus Wein

    Von dieser Ausnahmemöglichkeit ist durch Art. 8 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vom 16. Juli 1932 (RGBl. I S. 358) in der Fassung vom 17. Januar 1958 (BGBl. I S. 50) - WeinGAusfV - Gebrauch gemacht worden.
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 21.01.1958, Seite 50
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 14 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung
  • vom 03.01.1958
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