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   BGBl. I 1958 S. 899   

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BGBl. I 1958 S. 899 (https://dejure.org/1958,5369)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 10.12.1958, Seite 899
  • Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
  • vom 05.12.1958

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Damit will der Gesetzgeber die Einheitlichkeit des Ergebnisses der von ihm mit Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 5. Dezember 1958 (BGBl. I S. 899) eingeführten Planfeststellung und der Genehmigung trotz der getrennten Entscheidungsverfahren erreichen.
  • BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 95.03

    Planfeststellungsfiktion; Duldungswirkung; nachträgliche Schutzansprüche; aktiver

    Die Genehmigungs- und die Planfeststellungsregelungen, die dem heutigen Luftverkehrsrecht ihr Gepräge geben, wurden durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 5. Dezember 1958 (BGBl I S. 899) mit Wirkung ab 1. Januar 1959 eingeführt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 20 D 16/14

    Klage von Anwohnern des Flughafens Köln/Bonn ohne Erfolg

    Vor und bei Erlass der Genehmigung vom 3. Januar 1959 bedurfte es eines Planfeststellungsbeschlusses nicht, weil die Planfeststellungspflicht für das Anlegen und Ändern von Flughäfen im Wesentlichen erst durch das am 10. Januar 1959 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 5. Dezember 1958 (BGBl. I S. 899), dort Art. 1 Nr. 10- § 7 b -, Art. 7, eingeführt worden ist (§ 7 b ist im Wege der durch Art. 4 des zuvor genannten Gesetzes ermächtigten Neubekanntmachung des Luftverkehrsgesetzes zu § 8 geworden, vgl. BGBl. I 1959 S. 9).
  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

    Nur ergänzend - nicht entscheidungstragend - sei angemerkt, dass dem mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten Verpflichtungsbegehren aus Rechtsgründen selbst dann nicht entsprochen werden könnte, wenn es entsprechend der Ansicht der Klägerin nach Einführung der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung (durch Gesetz vom 5. Dezember 1958, BGBl. I S. 899) am Flughafen Frankfurt am Main zur Durchführung von planfeststellungspflichtigen, tatsächlich aber nicht planfestgestellten (und auch durch die Planfeststellung vom 23. März 1971 nicht gedeckten) Änderungen oder Erweiterungen von nicht bloß unwesentlicher Bedeutung gekommen sein sollte.
  • BVerwG, 27.01.2004 - 9 C 7.03

    Vorarbeiten; Betretensrecht; Grundstücke Dritter; fremde Grundstücke;

    Dementsprechend sollte nach der Begründung des Regierungsentwurfs mit dieser Regelung die Möglichkeit geschaffen werden, die für das nachfolgende Verfahren notwendigen Vorarbeiten vornehmen zu können (BTDrucks 3/100, S. 13).
  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01

    Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung;

    Im Übrigen wäre es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auch unerheblich, wenn es entsprechend der Ansicht der Kläger nach Einführung der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung (durch Gesetz vom 5. Dezember 1958, BGBl. I S. 899) am Flughafen A-Stadt zur Durchführung von planfeststellungspflichtigen, tatsächlich aber nicht planfestgestellten Änderungen oder Erweiterungen von nicht bloß unwesentlicher Bedeutung gekommen sein sollte.
  • VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01

    Gestattung von Vorarbeiten nach LuftVG § 7 Abs 1

    Die Vorschrift des § 7 LuftVG ist zusammen mit den Vorschriften über die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 5. Dezember 1958 (BGBl. I, S. 899) in das Luftverkehrsrecht aufgenommen worden.
  • BVerwG, 20.08.1990 - 4 B 146.89

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung und luftverkehrsrechtliche Planfeststellung

    Damit wolle der Gesetzgeber die Einheitlichkeit des Ergebnisses der von ihm mit Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 5. Dezember 1958-(BGBl. I S. 899) eingeführten Planfeststellung und der Genehmigung trotz der getrennten Entscheidungsverfahren erreichen.
  • BVerwG, 27.01.2004 - 9 C 9.03

    Vorarbeiten zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens auf fremden Grundstücken

    Dementsprechend sollte nach der Begründung des Regierungsentwurfs mit dieser Regelung die Möglichkeit geschaffen werden, die für das nachfolgende Verfahren notwendigen Vorarbeiten vornehmen zu können (BTDrucks 3/100, S. 13).
  • BVerwG, 20.11.1987 - 4 C 39.84

    Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren;

    Damit will der Gesetzgeber die Einheitlichkeit des Ergebnisses der von ihm mit Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 5. Dezember 1958 (BGBl. I S. 899) eingeführten Planfeststellung und der Genehmigung trotz der getrennten Entscheidungsverfahren erreichen.
  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur

  • BVerwG, 20.07.1962 - VII C 57.61

    Flugunfallbericht

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05

    Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee

  • BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65

    Klage auf Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch Betrieb

  • VGH Bayern, 10.05.2011 - 8 ZB 10.2921

    Die Behörden der Bundeswehrverwaltung sind nach § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG für den

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