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   BGBl. I 1959 S. 261   

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BGBl. I 1959 S. 261 (https://dejure.org/1959,7030)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 26.05.1959, Seite 261
  • Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften
  • vom 25.05.1959

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

    Der Bestätigungswille ergibt sich insbesondere daraus, daß die Vorschrift des § 3 KVStG durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften vom 25. Mai 1959 (BGBl I S. 261) inhaltlich geändert wurde, wobei den Gegenstand des Gesetzesbeschlusses der vollständige Text des § 3 KVStG einschließlich seines Absatzes 2 Satz 2 bildete.
  • BFH, 03.12.1964 - II 12/61 S

    Gesellschaftssteuerpflichtigkeit des Erwerbs von Kommanditanteilen an einer GmbH

    Zweifelhafter ist allerdings, ob der Gesetzgeber bei der Änderung des KVStG durch Abschn. I Art. 1 Nrn. 1 bis 3 des Gesetzes zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften vom 25. Mai 1959 (BGBl I S. 261, BStBl I S. 228) - VerkStÄndG 1959 - eine durchgreifende Änderung des nur neun Paragraphen umfassenden, also begrenzten und überschaubaren Rechtsgebietes der Gesellschaftsteuer vorgenommen hat.
  • BFH, 19.12.1973 - II R 172/72

    Eigentum an Wertpapieren - Übergang - Übernehmender Hauptgesellschafter -

    Das Verhältnis dieser Vorschriften zu §§ 17, 18 des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl I 1934, 1058) war in den einschlägigen Beziehungen kein anderes als das der §§ 1 bis 29 des Umwandlungsgesetzes vom 12. November 1956 (BGBl I 1956, 844) zu §§ 17, 18 des Kapitalverkehrsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1959 (BGBl 1959, 530) mit dem durch das Gesetz vom 25. Mai 1959 (BGBl I 1959, 261) geänderten § 18. Es gibt keinen Anhalt dafür, daß der Gesetzgeber dabei von der auf Einzelgeschäfte (unter Einschluß der Sammelgeschäfte; Vermögenskauf) abgestellten Grundkonzeption der §§ 17, 18 KVStG so weit hätte abgehen wollen, daß er in diese auch Fälle weder vertraglicher noch auf ein bestimmtes Sondervermögen beschränkter, sondern gesamtpersönlicher Rechtsnachfolge einbezogen hätte.
  • BFH, 17.11.1970 - II 160/64

    Zahlung des Versicherungsentgelts - Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr -

    Die Neufassung des § 10 VersStG 1937 durch Abschn. III Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften vom 25. Mai 1959 (BGBl I 1959, 261) hat allein stilistische Bedeutung.
  • BFH, 02.10.1974 - II R 47/69

    Ähnlichkeit - Gleichheit - Vergleichbarkeit - Ausländische Gesellschaft -

    Die hier einschlägigen Vorschriften der § 20 Abs. 1, § 21 Nr. 4 und § 22 Nr. 1 KVStG in ihrer derzeit noch geltenden Fassung führen zurück auf Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung verkehrsteuerlicher Vorschriften vom 25. Mai 1959 (BGBl I 1959, 261).
  • BFH, 10.11.1971 - II 152/65

    Überlassung von Gegenständen - Kapitalgesellschaft - Güterfernverkehrsgenehmigung

    Sinn der durch das Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften vom 25. Mai 1959 (BGBl I 1959, 261, BStBl I 1959, 228) eingeführten Enumeration des § 2 Nr. 4 KVStG (jetzt § 2 Abs. 1 Nr. 4 KVStG) ist es aber gerade, der früheren Auslegung des § 2 Nr. 3 Buchst. b KVStG 1955 zuwider nicht mehr jede freiwillige, zur Erhöhung des Werts der Gesellschaftsrechte geeignete Leistung, die ein Gesellschafter der Kapitalgesellschaft erbracht hat, der Gesellschaftsteuer zu unterwerfen, sondern nur die zuvor beispielhaft, jetzt abschließend aufgezählten Tatbestände.
  • BFH, 19.02.1975 - II R 160/72

    Fortgeltendes Recht - Befugnisse des FA - Auskunftsverlangen - Vorlage von

    § 45 Abs. 1 KVStDV beruht nicht auf der Ermächtigung des § 29 Abs. 1 KVStG, die erst durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften vom 25. Mai 1959 (BGBl I 1959, 261) als § 38 Abs. 1 in das Kapitalverkehrsteuergesetz eingefügt worden ist.
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