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   BGBl. I 1959 S. 332   

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BGBl. I 1959 S. 332 (https://dejure.org/1959,5627)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 02.07.1959, Seite 332
  • Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland
  • vom 30.06.1959

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 07.12.1966 - VI C 116.63

    Rechtsmittel

    Wurde der Kläger im Jahre 1941 rechtswirksam zum Studienrat der Besoldungsgruppe A 2 c 2 befördert, so beurteilen sich seine Rechtsstellung und die daraus abzuleitenden Ansprüche in erster Linie nach dem im Saarland am 1. Januar 1957 in Kraft getretenen Art. 131 GG (§§ 1 und 20 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 [BGBl. I S. 1011]) und dem im Saarland mit Ablauf des 5. Juli 1959 in Kraft getretenen Gesetz zu Art. 131 GG (§ 15 Abs. 1, § 18 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 [BGBl. I S. 332] in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Beendigung der Übergangszeit im Saarland vom 30. Juni 1959 [BGBl. I S. 401]), weil der Kläger sein Amt bei der Beklagten nach dem 8. Mai 1945 aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen verloren hatte und im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu Art. 131 GG im Saarland noch nicht entsprechend seiner früheren Rechtsstellung als Studienrat wiederverwendet war.

    Die nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) fortgeltenden Vorschriften des saarländischen Gesetzes zur Regelung von Dienstverhältnissen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 1959 (ABl. S. 1031) enthalten keine günstigere Regelung in dem Sinne, daß Ansprüche aus verbindlichen Zusagen zu berücksichtigen sind.

  • BAG, 16.05.1974 - 3 AZR 373/73

    Ausgleichszulagen - Sicherung des Besitzstandes - Eingruppierungsnachteil -

    Dem Kläger wurde daraufhin gemäß § 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 3o. Juni 1959 (BGBl. I, 332 - EinfGSaar) während seiner aktiven Dienstzeit eine Ausgleichszulage gezahlt.

    Entseheidungsgründe: Wie das Landesarbeitsgericht überzeugend ausgefübrt hat, kann der Kläger eine Ausgleichszulage nach dem Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 3o. Juni 1959 (BGBl. I, 332 ff. - EinfGSaar) nicht mehr verlangen, seit er nach dem 7. Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 197o (BGBl. I, 339 ff. - 7. BesÄndG) Erhöhungsbeträge bezieht, die die vorher erhaltene Ausgleichszulage übersteigen.

  • BVerwG, 21.01.1977 - VI C 62.74

    Ausgleichszulage - Aufzehrung - Ausgleich durch Beförderungen

    Die gemäß des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland § 4 Satz 2 Nr. 3 30.06.1959 (BGBl I S 332) gewährte Ausgleichszulage wird auch dadurch aufgezehrt, daß der Unterschied auf andere Weise als durch Beförderungen ausgeglichen wird.
  • BVerwG, 29.08.1968 - VI B 52.67

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Es ist nicht zweifelhaft, sondern ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332), und ist deshalb keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, daß sich die Ansprüche für und gegen die unter Art. 131 GG fallenden Personen im Saarland vom 6. Juli 1959 ab (vgl. Bekanntmachung vom 30. Juni 1959 [BGBl. I S. 401] in Verbindung mit § 18 a.a.O.) nach den Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG und den dort enthaltenen Verweisungen richten, soweit nicht in § 15 des obengenannten Gesetzes besondere (hier nicht einschlägige) Maßgaben vorgesehen sind.
  • BVerwG, 03.12.1975 - VIII C 39.74
    Nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) trat nach Beendigung der Übergangszeit - also am 6. Juli 1959 - das für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes im übrigen Bundesgebiet geltende Beamtenrecht im Saarland in Kraft (§ 1).
  • BVerwG, 18.04.1974 - VI B 83.73

    Zulassung der Revision bei Fragen der Auslegung auslaufenden Rechts

    Es geht in dieser Streitsache um die Tragweite und die verfassungskonforme Auslegung einer Regelung, die anläßlich der Eingliederung des Saarlandes für in das Bundesbeamtenverhältnis unter Zuerkennung einer Ausgleichszulage übergeleitete Bedienstete eine Verminderung jener Zulage vorsah, "soweit'" der auszugleichende Unterschied "durch Erhöhung des Grundgehaltes ... infolge von Beförderungen ausgeglichen wird" (§ 4 Nr. 3, § 7 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 [BGBl. I S. 332]).
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 231.63

    Anspruch auf die einer Angleichung entsprechenden Dienstbezüge

    In § 13 Abs. 1 EinglG war auch bestimmt, daß die Rechtsverhältnisse der in dieser Weise übernommenen Beamten der Eisenbahnen des Saarlandes und der Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes bis zur Einführung des für die übrigen Beamten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost geltenden Rechts - welche zunächst durch den Art. 1 Abs. 2 des Saarvertrages hinausgeschoben war, aber durch das Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Übergangszeit im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 401) mit Wirkung vom 6. Juli 1959 schließlich erfolgt ist - sich nach dem Recht richten sollten, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, demnach am 1. Januar 1957, in Geltung war.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 143.63

    Rechtsmittel

    In § 13 Abs. 1 EinglG war auch bestimmt, daß die Rechtsverhältnisse der in dieser Weise übernommenen Beamten der Eisenbahnen des Saarlandes und der Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes bis zur Einführung des für die übrigen Beamten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost geltenden Rechts - welche zunächst durch den Art. 1 Abs. 2 des Saarvertrages hinausgeschoben war, aber durch das Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Übergangszeit im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 401) mit Wirkung vom 6. Juli 1959 schließlich erfolgt ist - sich nach dem Recht richten sollten, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, demnach am 1. Januar 1957, in Geltung war.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 68.63

    Rechtsmittel

    In § 13 Abs. 1 EinglG war auch bestimmt, daß die Rechtsverhältnisse der in dieser Weise übernommenen Beamten der Eisenbahnen des Saarlandes und der Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes bis zur Einführung des für die übrigen Beamten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost geltenden Rechts - welche zunächst durch den Art. 1 Abs. 2 des Bauvertrages hinausgeschoben war, aber durch das Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Übergangszeit im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 401) mit Wirkung vom 6. Juli 1959 schließlich erfolgt ist - sich nach dem Recht richten sollten, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, demnach an 1. Januar 1957, in Geltung war.
  • BVerwG, 27.10.1959 - VI CB 175.58

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Diese Regelung ist nach Maßgabe des § 15 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) mit Wirkung vom 6. Juli 1959 (vgl. Bekanntmachung vom 30. Juni 1959 [BGBl. I S. 401]) durch die inhaltlich entsprechende Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zu Artikel 131 GG abgelöst worden.
  • BDH, 29.08.1961 - II DB 16/61

    Rechtsmittel

  • BDH, 14.11.1960 - II DB 24/60

    Rechtsmittel

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