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   BGBl. I 1959 S. 814   

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BGBl. I 1959 S. 814 (https://dejure.org/1959,6480)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 31.12.1959, Seite 814
  • Atomgesetz
  • vom 23.12.1959

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    b) DasGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 (BGBl I S. 814; im Folgenden: AtG 1959) verfolgte nach seinem § 1 ursprünglich vor allem das Ziel, die Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern sowie Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den mit ihr verbundenen Gefahren zu schützen.
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Die Atomanlagen-Verordnung beruhte unter anderem auf der gesetzlichen Ermächtigung in § 7 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtomG -) vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Das Berufungsgericht ist zu diesem Schluß offenbar deshalb gekommen, weil dieses Erfordernis nicht in § 7 AtG, sondern nur in § 1 Abs. 2 Satz 2 AtAnlV, also einer Rechtsverordnung genannt wird, die aufgrund der nur die Regelung des Verfahrens betreffenden Ermächtigung in § 7 Abs. 3 AtG in der ursprünglichen Fassung (BGBl. I 1959 S. 814) ergangen ist.
  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Beschluss vom 8. August 1978 entschieden, dass § 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Atomgesetzes vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3053), soweit er die Genehmigung von Kernkraftwerken des Typs des so genannten Schnellen Brüters zuließ, mit dem Grundgesetz vereinbar war.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Hierfür spreche neben dem auf einen "Ausschluß" und damit auf einen endgültigen Rechtsverlust abstellenden Wortlaut der Vorschrift auch die Verweisung auf die Regelung in § 17 Abs. 2 der Gewerbeordnung a.F., welche in § 7 Abs. 3 Satz 3. des Atomgesetzes i.d. Fassung vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814) - AtG a.F. -, der Ermächtigungsgrundlage für die Atomanlagen-Verordnung, enthalten sei; die erwähnte Vorschrift der Gewerbeordnung sei immer im Sinne einer auch das verwaltungsgerichtliche Verfahren erfassenden Präklusionsbestimmung verstanden worden.

    Dieser Anspruch ergibt sich beim Drittbetroffenen aus dem drittschützenden Charakter des § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Atomgesetzes in der hier noch anzuwendenden Fassung vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814) - AtG a.F. - der Drittschutz leitet sich aus der staatlichen Schutzpflicht für die Grundrechte des Art. 2 Abs. 2 und des Art. 14 GG her (vgl. unten zu 3), so daß es sich bei der Einwendung eines Drittbetroffenen letztlich um das Geltendmachen eines Genehmigungsabwehranspruchs zum Schutz einer grundrechtlich abgesicherten Rechtsstellung handelt.

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    1. Zutreffend geht das Berufungsgericht im Anschluß an das aufhebende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1988 (BVerwGE 80, 207) davon aus, daß die Erteilung der 1. TG (alt) vom 9. Januar 1975 rechtswidrig, nämlich mit dem Atomgesetz - AtG - in der hier maßgeblichen Fassung vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814, geändert durch Gesetz vom 28. August 1969, BGBl. I S. 1429, und § 69 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974, BGBl. I S. 721) und der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomanlagen-Verordnung) AtAnlV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1970 (BGBl. I S. 1518) nicht vereinbar war.
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren ( Atomgesetz - AtG ) vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814) enthielt zunächst überhaupt keine nähere Regelung der Entsorgung.
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Beschluss vom 8. August 1978 (BVerfGE 49, 89) entschieden, dass § 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 (BGBl I S. 814) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl I S. 3053), soweit er die Genehmigung von Kernkraftwerken des Typs des so genannten Schnellen Brüters zuließ, mit dem Grundgesetz vereinbar war.
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Mit Beschluß vom 18. August 1977 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 7 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (AtomG) vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3053), soweit er die Genehmigung von Kernkraftwerken des Typs des sogenannten Schnellen Brüters ermöglicht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BFH, 29.08.1984 - I R 203/81

    Bürgerinitiativen gegen die Verwendung von Atomkraft können gemeinnützig sein,

    Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG -) vom 23. Dezember 1959 (BGBl I 1959, 814) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl I 1976, 3053) bezweckt u. a., die Erforschung, die Entwicklung und die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern und Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen ionisierenden Strahlen zu schützen und eingetretene Schäden auszugleichen (§ 1 Nr. 1 und Nr. 2 AtG).
  • BFH, 29.08.1984 - I R 215/81

    Ein Verein ist nicht gemeinnützig, wenn er sich bei seiner Tätigkeit nicht im

  • BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70

    Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im

  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79

    Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk -

  • BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73

    Sachliche Voraussetzungen der Sachverständigenordnung (SachVO) für den Widerruf

  • BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 23.78

    Atomrecht - Verwaltungsgerichtsverfahren - Verbandsklage

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 109.78

    Atomanlagen - Feststellungsklage - Präklusion - Atomrechtlicher

  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 19.67

    Bindung des Revisionsgerichts an die vom unteren Gericht ausgesprochene Zulassung

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 B 39.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erlaubnis der

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