Gesetzgebung
   BGBl. I 1961 S. 1233   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2614
BGBl. I 1961 S. 1233 (https://dejure.org/1961,2614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,2614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 18.08.1961, Seite 1233
  • Neufassung des Schwerbeschädigtengesetzes
  • vom 14.08.1961

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R

    Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch

    In § 2 des Schwerbeschädigtengesetzes vom 14. August 1961 (BGBl I 1233) war noch vorgesehen, daß die Gleichstellung (zur Erlangung und zum Behalten eines geeigneten Arbeitsplatzes) auf bestimmte Betriebe beschränkt werden solle.

    Denn die frühere Einschränkung, daß durch die Gleichstellung "im Einzelfall die Unterbringung von Schwerbeschädigten nicht beeinträchtigt" werden dürfe (§ 2 Abs. 1 Schwerbeschädigtengesetz vom 14. August 1961 - BGBl I 1233), ist entfallen.

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Während das Schwerbeschädigtengesetz vom 14.8.1961 (BGBl I 1233) , das zunächst als Kriegsfolgengesetz konzipiert worden war, die Schwerbeschädigung in seinem § 1 noch von der Art der Schädigung abhängig machte und zwischen Deutschen und Nichtdeutschen unterschied, wurden seit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts vom 24.4.1974 (BGBl I 981) als Schwerbehinderte nach § 1 SchwbG alle Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 vH - unabhängig von Art und Ursache der Behinderung - einbezogen; dies jedoch nur, sofern sie rechtmäßig im Geltungsbereich des Gesetzes wohnten, sich dort gewöhnlich aufhielten oder eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ausübten.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Die wesentliche Neuerung dieses Gesetzes gegenüber dem vordem geltenden Schwerbeschädigtengesetz in der Fassung vom 14. August 1961 (BGBl. I S. 1233) lag darin, daß der vom Gesetz geschützte Personenkreis über den bisher in erster Linie begünstigten Kreis der Kriegs- und Arbeitsopfer (kausaler Beschädigtenbegriff) hinaus auf alle Schwerbehinderten, unabhängig von Art und Ursache ihrer Behinderung (finaler Behindertenbegriff), ausgedehnt worden ist.
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Demgemäß nahm § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Buchst. b des Schwerbeschädigtengesetzes in der Fassung vom 14. August 1961 (BGBl I 1233).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz -

    Im Entwurf der Bundesregierung vom 10. Mai 1973 zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts heißt es zur geplanten Änderung des § 6 Abs. 3 SchwbG 1953 idF des Gesetzes vom 14. August 1961 (BGBl I 1233), der geltende Absatz 3 habe keine wesentliche Bedeutung erlangt und werde daher im Interesse der Verwaltungsvereinfachung gestrichen (BT-Drucks 7/656, dort S 27 zu Nr. 8 Buchst c).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Der Zweck der Regelung geht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum früheren § 35 Abs. 2 bzw. § 36 Abs. 2 des Schwerbeschädigtengesetzes vom 16. Juni 1953 (BGBl. I S. 389) bzw. vom 14. August 1961 (BGBl. I S. 1233) dahin, daß die genannten Stellen Gelegenheit erhalten, zu dem Entlassungsvorhaben - gegebenenfalls nach Anhörung beider Teile - Stellung zu nehmen und die aus der Schwerbeschädigtenfürsorge im allgemeinen und den Verhältnissen des einzelnen Schwerbeschädigten Beamten im besonderen sich ergebenden Gesichtspunkte für die Beurteilung des Beamten und seiner Persönlichkeit bei den für die Entlassung zuständigen Behörden vor deren Entschließung hinreichend geltend zu machen.
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    Da das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 Buchst. a des Schwerbeschädigtengesetzes vom 16. Juni 1953 (BGBl. I S. 389; s. auch die Fassung in der Bekanntmachung vom 14. August 1961 - BGBl. I S. 1233 -) - SchwbG - als nicht erfüllt ansieht und der Beschwerdeausschuß nach Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils bei seiner erneuten Entscheidung an diese Auffassung des Berufungsgerichts gebunden wäre, liegt hierin die Beschwer der Klägerin, die einen Bescheid mit einen anderen rechtlichen Inhalt wünscht.
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66

    Zur Frage, wer innerhalb der Vertrauensmännerhierarchie vor der Entlassung eines

    (BGBl. I S. 389) - SchwbG (u.F.) - sei ebenso wie nach § 36 Abs. 2 des Gesetzes in der geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 1961 (BGBl. I S. 1233) - SchwbG (n.F, ) vor der Entlassung eines Schwerbeschädigten Beamten auf Widerruf, auf Kündigung oder auf Probe "der, Vertrauensmann der Dienststelle, die den Beamten beschäftigt", zu hören; damit sei nicht der Vertrauensmann der Behörde gemeint, die im konkreten Fall über die Ernennung und Entlassung des Beamten zu entscheiden habe (Anstellungsbehörde), sondern der Vertrauensmann derjenigen Dienststelle, bei welcher der Beamte Dienst tue (Beschäftigungsdienststelle).

    Unter der Herrschaft der alten, Gesetzesfassung gewinnt diese Überlegung noch dadurch an Gewicht, daß damals der Vertrauensmann noch keinen besonderen, an dieses Amt anknüpfen- den Entlassungsschutz genoß (vgl. dagegen jetzt § 13 Abs. 3 Satz 3 des Schwerbeschädigtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 1961 [BGBl. I S. 1233] -. SchwbG (n.F.) -).

  • BSG, 20.04.1983 - 9a RVs 3/82

    Zur Rechtsnatur von Gleichstellungsbescheiden der Hauptfürsorgestelle nach dem

    Das Niedersächsische Landessozialamt - Hauptfürsorgestelle - hatte den Kläger nach dem Schwerbeschädigtengesetz idF der Bekanntmachung vom 14. August 1961 (BGBl I 1233) für das Städtische Krankenhaus H. einem Schwerbeschädigten ohne zeitliche Beschränkung gleichgestellt (Bescheid vom ". Mai 1972).

    August 1961 (BGBl I 1233) erteilt worden.

  • VG Münster, 22.06.2001 - 10 K 3683/98

    Berechnung der Ausgleichsabgabe für einen Unternehmen mit mehreren Filialen

    Dies belegt vor allem auch der Vergleich zur früher geltenden Bestimmung über die Verpflichtung zur Beschäftigung Schwerbeschädigter des § 3 Abs. 1 SchwbG 1961 (i.d.F. vom 14. August 1961, BGBl. I S. 1233), wonach "von den Arbeitgebern ... die öffentlichen und privaten Betriebe auf wenigstens 6 vom Hundert der Arbeitsplätze Schwerbeschädigte beschäftigen" mussten: Während die Beschäftigungspflicht hiernach an den "Betrieb" anknüpfte, also die Zahl der Pflichtplätze für Schwerbeschädigte für jeden einzelnen Betrieb eines Arbeitgebers gesondert zu berechnen war, stellt § 5 Abs. 1 SchwbG in der heutigen Fassung allein auf den Begriff des "Arbeitgebers" ab.
  • VG Münster, 26.01.2001 - 10 K 2759/97

    Berechnung der Ausgleichsabgabe eines Frisörbetriebs mit mehreren Filialen

  • BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 121.83

    Anrechnung von Aufträgen an Behindertenwerkstätten auf Ausgleichsabgabe

  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81

    Ordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BVerwG, 06.03.1995 - 5 B 59.94

    Umfang des der Hauptfürsorgestelle in § 19 Abs. 2 SchwbG eingeräumten Ermessens,

  • BAG, 28.05.1975 - 5 AZR 172/74

    Bevorzugung von schwerbeschädigten Bewerbern

  • BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 122.83

    Anrechnung von Rechnungsteilbeträgen für Aufträge an Werkstätten für Behinderte

  • BVerwG, 09.12.1964 - V C 94.63

    Keine Betriebseinstellung im Sinne des Schwerbeschädigtengesetzes bei Verpachtung

  • BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62

    Gleichstellung des Schwerbeschädigten mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des

  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65

    Werbung für Seife aus 'anerkanntem Schwerbeschädigtenbetrieb'

  • BFH, 15.01.1975 - II R 152/72

    Wirtschaftliche Verhältnisse - Prüfung - Steuererlaß

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1965 - 2 A 95/64

    Schwerbeschädigte Beamte - Entlassung - Beteiligung des Vertrauensmannes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht