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   BGBl. I 1961 S. 1295   

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BGBl. I 1961 S. 1295 (https://dejure.org/1961,4140)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 19.08.1961, Seite 1295
  • Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
  • vom 15.08.1961

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 20.12.1968 - III R 29/66

    Die Berücksichtigung künftiger ertragsteuerlicher Belastungen wegen Auflösung

    Bei der Anteilsbewertung zum 31. Dezember 1959 ist der versicherungsmathematische Ausgangswert der Pensionsanwartschaften nach Maßgabe des § 4 BewV-Pensionsrückstellungen (BGBl I 1961, 1295; BStBl I 1961, 582) grundsätzlich um Abschläge von 75 % bzw. bei Zusagen an Rentner auf Hinterbliebenenversorgung um Abschläge von 37, 5 % zu mindern.

    Bei der Anteilsbewertung zum 31. Dezember 1959 ist der versicherungsmathematische Ausgangswert der Pensionsanwartschaften nach Maßgabe des § 4 BewV-Pensionsrückstellungen (BGBl I 1961, 1295; BStBl I 1961, 582) grundsätzlich um Abschläge von 75 % bzw. bei Zusagen an Rentner auf Hinterbliebenenversorgung um Abschläge von 37, 5 % zu mindern.

    Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens seien die Pensionsanwartschaften dagegen nach der Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - BewV-Pensionsrückstellungen - vom 15. August 1961 (BGBl I 1961, 1295, BStBl I 1961, 582) angesetzt worden.

  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

    Die Höhe des Abzuges wird bei Zugrundelegung des Alters des Anwärters am Bewertungsstichtag und der Jahresrente in der Bewertungsverordnung - Pensionsrückstellungen - vom 15. August 1961 (BGBl. I S. 1295) geregelt.
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

    - Die Höhe des Abzuges wird bei Zugrundelegung des Alters des Anwärters am Bewertungsstichtag und der Jahresrente in der Bewertungsverordnung - Pensionsrückstellungen - vom 15. August 1961 (BGBl. I S. 1295) geregelt.
  • BFH, 05.07.1968 - III R 18/67

    Pensionszusagen - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Barwert der

    Dazu kommt er, weil dies im Urteil III 255/56 S bereits angedeutet und im Urteil III 89/56 ausgesprochen wurde, weil außerdem die Finanzverwaltung in dem Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 1958 (a. a. O.) unter I. Ziff. 6 Abs. 2 bei Fehlen von Vorbehalten einen Abschlag von 50 v. H. für ausreichend hielt und danach ständig verfahren ist und weil schließlich diese Regelung für die Stichtage 1. Januar 1960 und 1. Januar 1961 in § 4 der Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens vom 15. August 1961 -- BewV-Pensionsrückstellungen -- (BGBl I 1961, 1295) aufgenommen wurde.
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