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   BGBl. I 1961 S. 1349   

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BGBl. I 1961 S. 1349 (https://dejure.org/1961,2916)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 25.08.1961, Seite 1349
  • Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
  • vom 18.08.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn Hans B... 2. der Frau Margaret M... gegen § 31 h des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Fassung des Gesetzes vom 18. August 1961 (BGBl. I S. 1349).

    Die Beschwerdeführer sind in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 des Grundgesetzes dadurch verletzt, daß die §§ 1, 2, 5, 9 bis 21 b, 28, 31 h und 35 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 291), zuletzt geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung dieses Gesetzes vom 18. August 1961 (BGBl. I S. 1349), Beginn und Umfang der Wiedergutmachung verschieden regeln.

    Nach § 1 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 291) - BWGöD -, jetzt gültig in der Fassung des Sechsten Änderungsgesetzes vom 18. August 1961 (BGBl. I S. 1349), erhalten Wiedergutmachung nach diesem Gesetz die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die verfolgt und dadurch in ihrem Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder in ihrer Versorgung geschädigt worden sind, sowie ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

    Das entspricht der Vorschrift des erst durch das Sechste Änderungsgesetz vom 18. August 1961 (BGBl. I S. 1349) in das Gesetz eingefügten § 14 Abs. 2 BWGöD, ergab sich jedoch unabhängig von dieser ausdrücklichen gesetzlichen Regelung schon aus der bisherigen gesetzlichen Regelung (vgl. BVerwGE 10, 104).
  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 4.73

    Verjährung der Versorgungsansprüche von Beamten - Richterliche Überprüfung von

    Wäre dies der Fall, so wären alle gesetzlichen Form- und Frist Vorschriften entbehrlich und alle gesetzlichen Hinweise auf die Bestandskraft unanfechtbarer Bescheide (vgl. etwa Art. V des 6. Änderungsgesetzes vom 18. August 1961 [BGBl. I S. 1349] und Art. IV des 7. Änderungsgesetzes vom 9. September 1965 [BGBl. I S. 1210]) unverständlich.
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