Gesetzgebung
   BGBl. I 1961 S. 497   

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BGBl. I 1961 S. 497 (https://dejure.org/1961,5934)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 06.05.1961, Seite 497
  • Neufassung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
  • vom 29.04.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 9. Juni 1953 in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) - GjS - beschränkt - wie es in seiner Präambel hervorhebt - zum Schutze der heranwachsenden Jugend die in Art. 5 Abs. 1 GG genannten Grundrechte, indem es jugendgefährdende Schriften bestimmten Verkaufs-, Vertriebs- und Werbebeschränkungen unterwirft.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Zweifel an der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes und an der genügenden Bestimmtheit des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) mit späteren Änderungen - GjS - (Bauer, JZ 1965, 41; Bettermann, AöR 1958, Bd. 83 S. 91 [109 ff.]; von Xylander, RdJB 1968, 135 [137]) hat die Rechtsprechung zugunsten des Gesetzes geklärt (BVerfGE 11, 234 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 125/60] [237]; 30, 336; 31, 113; Beschluß vom 15. Juni 1971 - 1 BvR 191/63 - BVerwGE 23, 112 und 27, 21 [25]).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

    § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 497) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) - GjS - beschränkt den Vertrieb, die Weitergabe und die Werbung für Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden.

    Das Verwaltungsgericht Köln hat sein Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 15 Abs. 1 GjS in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) mit dem Grundgesetz vereinbar sei, soweit dort die vorläufige Anordnung der Listenaufnahme einer Schrift davon abhängig gemacht werde, daß die endgültige Anordnung der Listenaufnahme offenbar zu erwarten sei.

  • BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84

    Werbung für indizierte Schriften

    Sie wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen eines Vergehens gegen das Verbot der Werbung für indizierte, jugendgefährdende Ton- und Bildträger (§ 21 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3; § 5 Abs. 2, Abs. 3; § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften - GjS - in der in den Ausgangsstrafverfahren zugrunde zu legenden Fassung vom 29. April 1961, BGBl. I S. 497, zuletzt geändert durch Art. 75 EGStGB vom 2. März 1974, BGBl. I S. 46 9; die Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985, BGBl. I S. 425, bleiben außer Betracht).
  • BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63

    Klageberechtigung bei Beteiligung einer Behörde an dem Verwaltungsverfahren vor

    Die in § 11 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) - GjS - in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 4. März 1954 in der Fassung vom 23. August 1962 (BGBl. I S. 597) - DVOGjS - genannten obersten Jugendbehörden der Länder und der Bundesminister des Innern sind zwar berechtigt, bei der Bundesprüfstelle einen Antrag auf Aufnahme einer Druckschrift in die Liste der jugendgefährdenden Schriften zu stellen.
  • BVerwG, 27.02.1984 - 1 B 20.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

    In § 12 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) - GjS - heißt es u.a. ausdrücklich, daß "dem Verleger ... der Schrift ..., soweit möglich, in dem Verfahren vor der Bundesprüfstelle Gelegenheit zur Äußerung zu geben (ist)".
  • BVerwG, 04.10.1972 - I B 58.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verbreitung

    Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hinsichtlich des in § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) mit späteren Änderungen - GjS - geregelten Werbeverbots.
  • BVerwG, 23.02.1972 - I B 65.71

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Die Frage, ob eine Schrift - hier der Roman "491" von Lars Görling - der Kunst dient und deswegen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) mit späteren Änderungen - GjS - nicht in die Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen werden darf, kann in dem zukünftigen Revisionsverfahren einer, weiteren Klärung zugeführt werden.
  • BVerwG, 04.10.1972 - I B 57.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verbreitung

    Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hinsichtlich des in § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) mit späteren Änderungen - GjS - geregelten Werbeverbots.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 42.69

    Unbegründete Revision gegen die Aufhebung der Aufnahme des 8-mm-Films "Ich lebte

    Der indizierte 8-mm-Film "Ich lebte wie Eva" zählt zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) mit späteren Änderungen - GjS - aufgeführten Erzeugnissen.
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